Kurzfristig zwei Autos

  • Hallo,


    möchte morgen ALG II beantragen. Nun mein Problem:


    Musste mir letzte Woche ein "neues" gebrauchtes Auto kaufen (Wert: 4.500 €), da mein altes langsam
    aber sicher den Geist aufgibt. Nun möchte ich mein altes KfZ (Wert: ca. 1.000 €) schnellstmöglich verkaufen.
    Dieses ist aber noch angemeldet (nur für August), damit potentielle Käufer eine Probefahrt machen können.
    Auf meinen Kontoauszügen sieht man, dass die KfZ-Steuer und Versicherung für dieses Auto abging. Ich
    habe momentan also kurzfristig zwei Autos.
    Selbst mit dem Verkaufspreis meines Alten, bin ich noch unter der erlaubten Vermögensgrenze, da der Kauf des
    neues KfZ finanziell reingehauen hat und nicht geplant war.


    Bekomme ich bei meiner Antragstellung Probleme, weil ich kurzfristig zwei Autos habe?


    Danke für Eure Hilfe


    Gruß, Carpe

  • Probleme wirst du nicht bekommen da dein altes Auto ja auch nicht mehr großen wert besitzt.Allerdings wird dir der Erlös solltest du diese Fahrzeug demnächst verkaufen können als Einkommen angerechnet werden und genauso die Rückerstattung deiner Kfz Steuer und ewentueller Versicherung.

  • @ Kitty 121


    Wieso soll der Autoverkauf Einkommen sein ? Das alte Auto ist Vermögen, und der Verkaufserlös ist auch Vermögen.


    Wenn du 2000€ in 100 Euroscheinen hast und das dann wechselst in lauter 50 € Scheine, ist das auch doch kein Einkomen.


    Sondern das Vermögen ändert sich von Sachvermögen Auto in Geldvermögen € Scheine. Man muss nur auf die Vermögensfreigrenzen aufpassen.


    Die KFZ-Versicherung würde ich mit der des neuen Autos verrechnen lassen, ist möglich, wenn man bei der selben Gesellschaft bleibt .


    Gruß Klaus


    keep on rocking

  • Natürlich ist der Autoverkauf Einkommen wenn dies während des Bezuges von Leistungen verkauft wird.Vermögen wäre es wenn er das Auto vor dem Bezug von Sozialleistungen verkauft.Dies hat er aber nicht vor.Er schreibt ja das er dann kurzfristig zwei Fahrzeuge hat.Wenn er also dann irgendwann das eine Auto verkauft rechnet die ARGE den Erlös nicht als Vermögen sondern als Einkommen.Wenn er an einen besondern pingeligen SB gerät kann es sogar sein das dieser den Verkauf des Autos verlangt denn ein Auto ist ja okay aber zwei Fahrzeuge sind kein Vermögen Klaus sondern Luxus den sich ein ALG2 Empfänger eigentlich nicht leisten kann.

  • @ Kitty121


    Auf welche Rechtslage stützt du deine Aussage. Vermögen ist alles was vor Hartz IV da war , innerhalb der Freigrenzen.
    Einkommen ist alles was du während deines Hartz IV Bezuges erwirtschaftes.


    Das Auto war schon vor Bezug da, deshalb Vermögen.


    Gruß Klaus


    Keep on rocking