Trennung bei Hartz 4

  • Hallo zusammen,


    ich brauche Eure Hilfe...
    Ich bin ausländische studentin und bin verheiratet mit einem Deutschen Mann. Wir haben ein wunderschöne Tochter... aber das Zusammenleben funktioniert GAR nicht mehr..... Er hat zwei Studiengänge absolviert, aber bislang kein Job... also Hartz 4...
    Wir möchten uns trennen...
    wie sieht dann das aus?..... dürfen wir uns trennen? oder müssen wir dulden? wenn wir uns trennen - wie sieht dann mit finanzen aus?...


    Bitte um Ratschläge..... um Information...
    Danke im Voraus.


    P.S. es sind bestimmt schon ähnliche Themen besprochen wurden, aber ausländiche Studentin?... war wohl keiner...

  • ihr dürft euch trennen, wir sind ja schließlich kein mullahstaat!


    da ihr ein kind habt, welches die deutsche staatsbürgerschaft hat, gibt es auch keine probleme mit der aufenthaltserlaubnis.
    da dein mann hartz4-bezieher ist, wird er auch keinen unterhalt für dich oder die tochter zahlen können und müssen.
    also: ihr musst euch zunächst räumlich trennen, dass deisst, er oder du mit tochter suchen sich eine eigene wohnung. dann musst du unterhaltsvorschuss(beim jugendamt) und hartz4 für die tochter beantragen. evt. für dich auch, abhängig, ob du bafög bekommst bzw. anspruch darauf hast. in den hartz4-leistungen sind dann auch die miete für eine angemessene wohnung enthalten.

  • Danke Lacki für Deine Antwort.


    ich bekomme kein bafög, und ein Anspruch darauf besteht auch nicht, da ich zweitstudium mache und außerdem- wie ich schon mal geschrieben habe - eine ausländische (GE- nicht EU) Studentin bin.
    Danke noch mal.


    LG, M.

  • Hallo noch mal,


    hoffe kann ich die Frage noch hier stellen, (oder muss ich extra Beitrag schreiben?):
    wie ist das, bei Hartz 4, kann man jobben auf 400 € Basis? ic hweiß dass man was dazu verdienen kann, aber 0b 400???
    Danke noch mal...


    LG, the one