130,- Fahrkosten Deckelung bei Weiterbildung reichen nicht./ Verfassungswidrig ?

  • Für mich ist eine Weiterbildung von 24 Monaten geplant (worüber ich schonmal riesig dankbar bin / allerdings haben erst Jahre vergehen müssen, damit auch wirklich alles schön kaputt ist)


    Der Ort der Weiterbildung ist ca 700 km entfernt. daher "auswärtige Unterbringung" und Fahrkosten.
    Nun musste ich erschrocken feststellen, dass diese Fahrkosten für die


    1.) Anreise
    2.) Abreise
    3.) Heimfahrten


    auf 130 EUR je obigem Punkt begrenzt sind, wenn man "sonstige Verkehrsmittel" nutzt.
    Da ich wie gesagt Monate auswärtig untergebracht bin muss ich neben den ganzen Büchern, PC, gesamte Bekleidung, auch teilweise Haushaltssachen wie Bettwäsche, Decke usw mitnehmen. Das geht mit der Bahn nicht zu machen, somit käme nur ein Mietwagen in Frage


    Die 130,- reichen nichtmal ansatzweise für das Benzin bei einer Entfernung von ca 700 km je EINFACHER Strecke.
    Von den Mietkosten reden wir mal gar nicht erst. Es geht mir nur um die km.


    Eine normale Bahnverbindung dorthin kostet 258,- EUR (hin und Rückfahrt). Nutze ich nun aber für die Heimfahrt ein Fahrzeug (weil die Bahnverbindung auch mit mehrmaligem Umsteigen ist wo regelmässig die Anschlusszüge weg sind und man dann keine Möglichkeit der Fahrtfortsetzung hat), dann bekäme ich ja nur die höchstens 130,- EUR. Reicht wie gesagt nichtmal ansatzweise.


    ist das nicht Verfassungswidrig hier eine solch willkürliche Höchstgrenze festzulegen ?
    Einerseits müsste bei Fahrt mit der Bahn ohnehin ca 260,- EUR gezahlt werden. Oder eben bei 0.20 je km...aber eben dann doch für die GESAMTE Strecke und nicht mal eben beschliessen bei 130,- EUR ist Schluss !


    Jiobcenter "argumentiert...."na dann können Sie eben nicht 1x im Monat nach hause fahren". Und bezüglich Anreise etc wegen der vielen Sachen..." ja, das ist dann eben ihr Problem wie Sie das machen"


    Ich finde, jemand dessen Weiterbildung weiter entfernt ist hat nicht weniger Rechte oder weniger bedürfnisse als jemand dessen Weiterbildung näher am Wohnort ist und wie er dann für jeden tatsächlichen km die 020 erstattet bekommt.. Diese werden durch die 130,- EUR Höchstgrenze aber automatisch verwehrt. Daher finde ich derartige Antworten auch nur zynisch.



    den Widerspruch sehe ich Hauptsächlich:


    1.) bei nachgewisener Zugfahrt würden auch höhere Kosten übernommen.


    aus meiner Sicht liegt hier nicht nur eine Einschränkung in der Freiheit (Wahlmöglichkeit) vor sondern auch eine Benachteiligung, da in bestimmten Fällen eine Nutzung "öffentlicher Verkehrsmittel" gar nicht möglich ist. Wie zBsp bei meiner Fahrverbindung, welche mehrmaliges Umsteigen beeinhaltet und wo regelmässig die Anschlusszüge NICHT erreicht werden und man dann wirklich festsitzt. Oder weil insbesondere bei An- und Abreise mehr als nur übliches Gepäck --wegen der auswärtigen Unterbringung-- zu befördern ist.


    2.) wenn 0,20 EUR je KM festgesetzt sind, dann müssen die auch für die tatsächliche Strecke gezahlt werden und nicht bei 130,- EUR gesamt gedeckelt werden, denn das entspräche einer Entfernung von 325 km bezogen auf die monatliche Pendelfahrten. Denn es werden für die GESAMTE Pendelfahrt ja nur die 130,- EUR gezahlt (Also für die Strecke Hin- und Zurück).


    Hier WILLKÜRLICH diedse Entfernung damit auf 325 km zu begrenzen halte ich nicht nur für völlig Realitätsfern sondern auch verfassungswidrig.
    Immerhin wäre sogar eine noch weitere Entfernung als in meinem Fall die schon mehr als doppelt so weite Entfernung von 700 km denkbar. Kann ja auch jemand ganz im Norden wohnen und etwas in München statfinden.


    Aus diesen Umständen ergibt sich eine klare Ungleichbehandlung von Personen deren Weiterbildung innerhalb einer Entfernung von 325km liegt und solchen deren Weiterbildungsort weiter entfernt ist.




    Kann mir jemand sagen, wie ich damit umgehen soll und ob die Möglichkeit einer Klage lohnt ? Bzw ob sowas von entsprechenden Verbänden schon angestrebt ist ? Es müsste ja dann wohl eine allgemeine Klage wegen willkürlicher Ungleichbehandlung / Benachteiligung sein. Somit schon Richtung Verfassungswidrigkeit gehen.


    Danke.



    PS: dass andererseits MILLIARDEN über Milliarden für Betrügerbanken, Boni für Abzocker, für Kriege, und "Wiederaufbau" und mal eben zum Bezahlen der Staatsschulden von Griechenland da sind (welche mit Hilfe von US-Betrügerbanken ihre Staatsbilanzen vorsätzlich gefälscht hatten) , da will ich mal besser nicht daran denken. Und