Beiträge von Tageblatt

    Mal einen Grundsatz: schämen müssen sich nicht die, die zusätzlich staatliche Leistungen beansprucnen müssen, sondern die Firmen etc. welche an dieser Ausbeutung Schuld sind. Ebenso solche Multimilliardenbetrüger wie die allseits bekannten Schuldigen an der weltweiten Finanzkrise und den Zuständen die wir haben !! Denn letztlich beruht die Unausgewogenheit in den sozialen Zuständen ja auf der ASOZIALEN GIER einiger weniger, welche sich Millionen und Milliarden auf Kosten der Allgemeinheit zusammenraffen !




    Aber JA, stelle einen Antrag.
    Evtl. auch immer die Wohngeldstelle als Alternative ins Auge fassen


    Denk drann: Antrag so schnell wie möglich stellen, da erst ab Antragstellung bewilligt wird. Besser Unterlagen nachreichen ! Zudem gibt es auf manchen Ämtern "Sozialarbeiter" die sich deines Problems annehmen wenn du nicht klar kommst und dir helfen.

    Ich hatte solchen unerwarteten "Hausbesuchs" selber schon !
    (Diese aber sehr verärgert auch abgewiesen)


    Also
    1.) Natürlich MÜSSEN die sich korrekt ausweisen ! Das ist absolute Grundlage !
    Wenn sie das nicht können, hätte ich sogar die Polizei angerufen und diese "Leute" mal entsprechend prüfen lassen.


    2.) Letztlich kann das Amt bestimmten Verdächtigungen oder Ungereimtheiten natürlich nachgehen. ABER: es müssen dafür Gründe /konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Und diese sollten dir auch genannt werden,


    3.) Du muisst natürlich niemanden in deine Wohnung lassen, aber in eben begründeten Verdachtsfällen musst du ja auch an der Ausräumung solcher Dinge mitwirken.
    ABER: dazu sollte sich der Hausbesuch angemessen anmelden. und nicht plötzlich vor der Türe stehen und Einlass verlangen. (auch wenn das natürlich am liebsten so gemacht wird) Es gibt immerhin noch sowas wie Privatssphäre, zudem den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung !


    Noch ein weitverbreiteter Irrtum: wenn es klingelt muss niemand die Türe aufmachen. Auch nicht wenn ganz klar ersichtlich ist, dass man zu hause ist. Es gibt keinerlei Gesetz was einem zum Öffnen der Türe verpflichtet !



    PS: und in meinem Falle hatte und habe ich auch Nichts zu verbergen, aber es ging mir um das plötzliche Auftauchen. Ich lasse niemanden so rein wenn es zBsp. total unaufgeräumt ist. Wie gesagt, einfach sagen, dass sie gerne mit Anmeldung vorbeikommen können. So hatte ich es auch gemacht.

    Ich würde auch immer dazu raten lieber Antrag schonmal unterschrieben und bestmöglich ausgefüllt abzugeben und dann die geforderten Unterlagen nachzureichen.


    Das Amt gibt dir schon selber bekannt was sie noch bis zu welchem Termin vorgelegt haben wollen.


    Originale würde ich nie einreichen ! (Bis auf Ausnahmen zBsp bei Fahrtkostenabrechnung die Fahrkarte etc ) aber keine Kontoauszüge. Die kannst du kopieren.. In den Jobcentern gibt es dazu unter Umständen extra Kopierstellen wo man kostenlos die -angeforderten- Belege kopieren kann. Ist aber krachevoll. Ich habe besser die paar Cent selbst bezahlt im Copyshop und mir damit 3 Stunden Warterei unter "nicht so tollen Bedingungen" erspart :-)


    Abgabe mache ich auch meist über den Hausbriefkasten an den zuständigen Ämtern...erspart manchmal ebenso stundenlange Warterei.
    Zudem kann man da dann auch fristgerecht Unterlagen einreichen, wenn das Amt eigentlich schon geschlossen ist. Da dann der Tag des Einwurfs zählt !


    Wenn ich mal gaaanz sicher gehen wollte wegen der Fristwahrung, habe ich zudem die ganze Sache oder zumindest Kopien nochmal zusätzlich im RATHAUS-Briefkasten eingeworfen. Der hat ebenfalls innen wohl eine Zeitklappe. Und die Frist ist somit gewhart, selbst wenn man erst kurz vor 24:00 Uhr einwirft.


    Aber wichtig: kopiere, fotografiere die Unterlagen besser vor dem Einreichen. Ich mache immer auch ein Foto vom Einwurf und vermerke Datum /Uhrzeit auf den Unterlagen.
    Klar, gaaanz sicher gehts nur mit persönlicher Abgabe und Bestätigung geben lassen.

    Ja klar, jeder ohne entsprechendes Einkommen oder Vermögen hat Anspruch auf staatliche Hilfe. Denn zum Glück sind wir (noch) nicht so weit, dass man Leute einfach hilflos sich selbst überlässt.


    Du musst Geld haben um Leben zu können. Da käme eben "Hartz4" in Frage oder es gibt glaube noch eine andere Stelle, für Fälle die nicht dem Jobcenter unterstehen. Sind glaube die früheren Sozialämter. Grundsicherung müsste das jetzt wohl heissen.


    Denk drann: Antrag so schnell wie möglich stellen, da erst ab Antragstellung bewilligt wird. Besser Unterlagen nachreichen ! Zudem gibt es auf manchen Ämtern "Sozialarbeiter" die sich deines Problems annehmen wenn du nicht klar kommst und dir helfen.

    Wohngeldstelle sollte man evtl. auch nicht vergessen als Möglichkeit.
    Evtl. reicht das,was die zahlen ja erstmal aus ? Aber die zahlen (auch nachträglich) erst ab Datum Antragstellung. Man sollte also nicht zu lange warten. Einfach hingehen und Situation schildern. Gut ist es Mietvertrag etc bzw. die Daten dabeizuhaben um konkrete Fragen zu klären. (im Zweifelsfall immer schonmal Antrag so weit es geht ausfüllen und dann Unterlagen NACHREICHEN, denn das Datum der Antragstellung /Eingang des Antrags ist entscheidend füt den Zeitraum ab dem bewilligt wird. Nachreichen kann man fehlende Unterlagen immer noch


    Wohngeld UND "Hartz4" zugleich geht allerdings nicht.


    Ich denke aber bei der Wohngeldstelle spielen solche Dinge wie "angemessener Wohnraum" keine oder keine so grosse Rolle, da es da wohl auch ohnehin pauschalierte Höchstgrenzen gibt.


    Zumindest solltest du keine Angst haben deine Situation auf den zuständigen Ämtern zu schildern. Dort sitzen letztlich die fachleute, die dir ganz konkret sagen können welche Möglichkeiten es gibt.

    Für mich ist eine Weiterbildung von 24 Monaten geplant (worüber ich schonmal riesig dankbar bin / allerdings haben erst Jahre vergehen müssen, damit auch wirklich alles schön kaputt ist)


    Der Ort der Weiterbildung ist ca 700 km entfernt. daher "auswärtige Unterbringung" und Fahrkosten.
    Nun musste ich erschrocken feststellen, dass diese Fahrkosten für die


    1.) Anreise
    2.) Abreise
    3.) Heimfahrten


    auf 130 EUR je obigem Punkt begrenzt sind, wenn man "sonstige Verkehrsmittel" nutzt.
    Da ich wie gesagt Monate auswärtig untergebracht bin muss ich neben den ganzen Büchern, PC, gesamte Bekleidung, auch teilweise Haushaltssachen wie Bettwäsche, Decke usw mitnehmen. Das geht mit der Bahn nicht zu machen, somit käme nur ein Mietwagen in Frage


    Die 130,- reichen nichtmal ansatzweise für das Benzin bei einer Entfernung von ca 700 km je EINFACHER Strecke.
    Von den Mietkosten reden wir mal gar nicht erst. Es geht mir nur um die km.


    Eine normale Bahnverbindung dorthin kostet 258,- EUR (hin und Rückfahrt). Nutze ich nun aber für die Heimfahrt ein Fahrzeug (weil die Bahnverbindung auch mit mehrmaligem Umsteigen ist wo regelmässig die Anschlusszüge weg sind und man dann keine Möglichkeit der Fahrtfortsetzung hat), dann bekäme ich ja nur die höchstens 130,- EUR. Reicht wie gesagt nichtmal ansatzweise.


    ist das nicht Verfassungswidrig hier eine solch willkürliche Höchstgrenze festzulegen ?
    Einerseits müsste bei Fahrt mit der Bahn ohnehin ca 260,- EUR gezahlt werden. Oder eben bei 0.20 je km...aber eben dann doch für die GESAMTE Strecke und nicht mal eben beschliessen bei 130,- EUR ist Schluss !


    Jiobcenter "argumentiert...."na dann können Sie eben nicht 1x im Monat nach hause fahren". Und bezüglich Anreise etc wegen der vielen Sachen..." ja, das ist dann eben ihr Problem wie Sie das machen"


    Ich finde, jemand dessen Weiterbildung weiter entfernt ist hat nicht weniger Rechte oder weniger bedürfnisse als jemand dessen Weiterbildung näher am Wohnort ist und wie er dann für jeden tatsächlichen km die 020 erstattet bekommt.. Diese werden durch die 130,- EUR Höchstgrenze aber automatisch verwehrt. Daher finde ich derartige Antworten auch nur zynisch.



    den Widerspruch sehe ich Hauptsächlich:


    1.) bei nachgewisener Zugfahrt würden auch höhere Kosten übernommen.


    aus meiner Sicht liegt hier nicht nur eine Einschränkung in der Freiheit (Wahlmöglichkeit) vor sondern auch eine Benachteiligung, da in bestimmten Fällen eine Nutzung "öffentlicher Verkehrsmittel" gar nicht möglich ist. Wie zBsp bei meiner Fahrverbindung, welche mehrmaliges Umsteigen beeinhaltet und wo regelmässig die Anschlusszüge NICHT erreicht werden und man dann wirklich festsitzt. Oder weil insbesondere bei An- und Abreise mehr als nur übliches Gepäck --wegen der auswärtigen Unterbringung-- zu befördern ist.


    2.) wenn 0,20 EUR je KM festgesetzt sind, dann müssen die auch für die tatsächliche Strecke gezahlt werden und nicht bei 130,- EUR gesamt gedeckelt werden, denn das entspräche einer Entfernung von 325 km bezogen auf die monatliche Pendelfahrten. Denn es werden für die GESAMTE Pendelfahrt ja nur die 130,- EUR gezahlt (Also für die Strecke Hin- und Zurück).


    Hier WILLKÜRLICH diedse Entfernung damit auf 325 km zu begrenzen halte ich nicht nur für völlig Realitätsfern sondern auch verfassungswidrig.
    Immerhin wäre sogar eine noch weitere Entfernung als in meinem Fall die schon mehr als doppelt so weite Entfernung von 700 km denkbar. Kann ja auch jemand ganz im Norden wohnen und etwas in München statfinden.


    Aus diesen Umständen ergibt sich eine klare Ungleichbehandlung von Personen deren Weiterbildung innerhalb einer Entfernung von 325km liegt und solchen deren Weiterbildungsort weiter entfernt ist.




    Kann mir jemand sagen, wie ich damit umgehen soll und ob die Möglichkeit einer Klage lohnt ? Bzw ob sowas von entsprechenden Verbänden schon angestrebt ist ? Es müsste ja dann wohl eine allgemeine Klage wegen willkürlicher Ungleichbehandlung / Benachteiligung sein. Somit schon Richtung Verfassungswidrigkeit gehen.


    Danke.



    PS: dass andererseits MILLIARDEN über Milliarden für Betrügerbanken, Boni für Abzocker, für Kriege, und "Wiederaufbau" und mal eben zum Bezahlen der Staatsschulden von Griechenland da sind (welche mit Hilfe von US-Betrügerbanken ihre Staatsbilanzen vorsätzlich gefälscht hatten) , da will ich mal besser nicht daran denken. Und