nachzahlung wegen 165 euro job ..!?

  • schönen guten tag ..


    und zwar habe ich seit november 2009 einen nebenjob auf 165 euro basis und bin der festen meinung das ich als arbeitsloser 165 euro dazui verdienen darf ...!? ich habe von november 09 bis 31.06.2010 alg1 und 2 bekommen und seit 01.07. nun nicht mehr und musste es neu beantragen und gestern bekomme ich einen brief das ich wegen meinem nebenjob rund 650 euro zurückzahlen "darf" wobei die ja schon früher wussten das ich einen nebenjob habe und irgendwie fühle ich mich etwas verarscht und wollte mal fragen wo denn nun der freibetrag liegt bzw an wem ich mich wenden kann (der mir evtl bei der berechnung helfen kann) weil die mir auch nur noch 130 euro zahlen wollen (wobei meine mutter auch einen 400 euro job hat und ich nicht weiß ob es daran liegt aber auch erst seid juni/juli also kann das mit januar nichts zutun haben) und wie ich denn überhaupt weitergehen soll bzw machen soll !? weil das ich das zahlen soll weil die was in dem sinne falsch gemacht haben (zumindest sehe ich das so) sehe ich irgendwo nicht ein wobei ich der meinung bin das die 165 euro "freibetrag" sind ...!?


    p.s. : die monatliche "rückzahlung" bzw der betrag den sie mir in den jeweiligen monaten zuviel bezahlt hatten schwanken auch stark ...
    januar bis ende april 82 euro .. mai 67,34 und juni bis august um die 45 euro ....!?


    denn wenn sie mir 52 euro anrechnen von den 165 euro verstehe ich nicht das mir die summe x beliebig vorkommt ..


    hoffe ich habe nicht so doll durcheinander geschrieben habe und mir jmd tipps etc geben kann ...


    mfg

  • Kann es vl sein, das sie Dir ein fiktives Einkommen, die ganzen MOnate über anegrechnet haben und dadurch diese Nachzahlung entstand?
    Versuch es doch mal (für dich) mit einem Rechner nachzurechnen. Dann würde ich darum Bitten, das sie dir schriftlich mitteilen, wie diese Überzahlung zu stande kam, da du doch den Nebenjob gemeldet hast.

  • Es wird ein Betrag genommen, für die Berechnung, das sogenannte fiktive EInkommen. Wenn der Lohn etwas schwankt, muß man die Abrechnung ständig einreichen und man bekommt die Differenz wieder, oder wenn man mehr als das fiktive hat, muß man zurück zahlen.

  • ne das war monat für monat 165 euro .....


    das ding ist ja das ich von sept. 08 bis feb. 09 auch schon einen job auf 165 euro hatte wo niemand was gesagt hat abgezogen hat etc. ...!?


    sind denn die 165 euro "abzugsfrei" ..?


    bzw hast du oder jmd ne idee an wem ich mich wenden kann das die nicht mit mir machen können was sie wollen sag ich mal ..!? denn die wussten seit februar! das ich das habe und kommen im august mit ner nachzahlung ..???...-.- das ist es was ich einfach dreist finde ... zumal ich das nciht wusste das die von den 165 euro was berechnen mir war so als wenn das erst über 165 euro passiert ...-.-??

  • Da du Alg I und aufstockend Alg II bekommen hast gilt die Grenze 100 € und nicht wie bei nur Alg I 165 €.


    Folglich kannst du hier nachlesen:
    http://www.sozialleistungen.in…alg-ii-2/zuverdienst.html


    Was hast du denn bekommen?
    Anhörung? Endgültige Festsetzung? Anderer Bescheid?


    Dort sollte eig. eine Begründung stehen.
    Ansonsten einfach nachfragen, wie genau es zu der Überzahlung kommen konnte.


    -> Nachzahlung = wenn du etwas nachgezahlt bekommst
    -> Überzahlung = wenn Leistungen zu viel gezahlt worden (somit dann Rückzahlung erforderlich)