Bin total ratlos

  • Hallo und guten Tag,
    ich bin neu hier und auch neu in den ganzen Themen hier. Deshalb hab ich auch haufenweise Fragen und hoffe mir hilft jemand.
    Kurz zu mir, ich (getrennt lebend) hab eine kleine Wohnung, ca 50-55 qm, arbeite in Teilzeit (3/4) und hatte immer noch einen Nebenjob (400 euro). Also kam ich auf Summa sumarum ca. 1030 Euro. Ging wunderbar, meine Miete incl NK sind 320 Euro (Strom zusätlich monatl. 40). Nun wurde mir der Nebenjob gekündigt. Was kann ich machen? natürlich bemühe ich mich um einen neuen Nebenjob, aber was mach ich wenn das 3-4 Monate dauert? Gibt es da irgendeine Aufstockung? Wo kann ich ersehen, ob meine Wohnung evtl. zu groß oder/und zu teuer ist?
    Welche Restriktionen kann/könnte das Amt mir auferlegen? Neuen -anderen- Job suchen?


    Wäre sehr dankbar, wenn jemand Licht ins dunkle bringen würde.


    Danke
    Belugawal

  • [...] hab eine kleine Wohnung, ca 50-55 qm [...] Miete incl NK sind 320 Euro (Strom zusätlich monatl. 40) [...] Wo kann ich ersehen, ob meine Wohnung evtl. zu groß oder/und zu teuer ist? [...]


    Die Angemessenheit der Wohnung (Grenzen in Euro) legt der jeweilige Träger fest (unter Berücksichtigung der Lage: Stadtgebiet, ländlich, ...).
    Für 1 Person sind es ca. 50 m². Wobei es nicht unbedingt auf die m² selbst, sondern die Kosten ankommt.


    Sind in den 320 Euro auch Heizkosten enrhalten?
    Wenn ja müsste die eig. Wohnung angemessen sein.


    Strom ist extra und wird nicht übernommen, da dazu bereits ein Teil in der Regelleistung (§ 20 Abs. 1 SGB II) enthalten ist.


    Ob deine Whg. letztendlich angemessen könntest du dann bei der zust. ARGE / Jobcenter o. ä. erfragen.

  • Wohngeldstelle sollte man evtl. auch nicht vergessen als Möglichkeit.
    Evtl. reicht das,was die zahlen ja erstmal aus ? Aber die zahlen (auch nachträglich) erst ab Datum Antragstellung. Man sollte also nicht zu lange warten. Einfach hingehen und Situation schildern. Gut ist es Mietvertrag etc bzw. die Daten dabeizuhaben um konkrete Fragen zu klären. (im Zweifelsfall immer schonmal Antrag so weit es geht ausfüllen und dann Unterlagen NACHREICHEN, denn das Datum der Antragstellung /Eingang des Antrags ist entscheidend füt den Zeitraum ab dem bewilligt wird. Nachreichen kann man fehlende Unterlagen immer noch


    Wohngeld UND "Hartz4" zugleich geht allerdings nicht.


    Ich denke aber bei der Wohngeldstelle spielen solche Dinge wie "angemessener Wohnraum" keine oder keine so grosse Rolle, da es da wohl auch ohnehin pauschalierte Höchstgrenzen gibt.


    Zumindest solltest du keine Angst haben deine Situation auf den zuständigen Ämtern zu schildern. Dort sitzen letztlich die fachleute, die dir ganz konkret sagen können welche Möglichkeiten es gibt.