Zusammenziehen - beide ALG 2

  • Hallo,


    mein Freund und ich möchten zusammen ziehen, in meine 2-Zimmerwohung.


    Wir sind beide ALG 2 Empfänger.
    Ich erhalte noch ein Jahr lang ALG 1 (solange ich nicht endlich einen neuen Job gefunden habe).


    Wird unser ALG 2 dann zusammen gerechnet und mein ALG 1 dann abgezogen?
    Er hat einen 400€ Job in Aussicht - wie ist die Lage dann?


    Vielen Dank für Infos.


    Grüße
    Wölvchen

  • [...] Ich erhalte noch ein Jahr lang ALG 1 [...]


    D. h. du bekommt aufstockend zum Alg I noch Alg II?


    Euren Bedarfen (u. a. Regelleistungen [§ 20 Abs. 3 SGB II = 2 x 90% v. 359 Euro] und Kosten der Unterkunft (= Miete, Nebenkosten, Heizung)) werden eure Einkommen gegenüber gestellt bzw. angerechnet. Also Alg I und das EK deines Freundes (abzüglich Freibeträge).


    siehe dazu auch:
    Alg II - Rechner
    http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html