Hartz IV - Einkommen nach Trennung

  • Auf der Suche nach Informationen habe ich dieses Forum gefunden, hoffe dass ich ich hier richtig bin und vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Im Moment sehe ich keine Sonne mehr und brauche Hilfe.


    Ich lebe von meinen Mann getrennt. Das Kind (13 J.) lebt beim Vater.


    Nachdem mich mein Mann rausgeworfen hat, bin ich erst mal in den Frauenschutz geflüchtet. Von dort aus habe ich dann das Kindergeld auf ihn übertragen, Hartz IV beantragt und mir eine Wohnung gesucht. So weit so gut.
    Die Streitereien gehen jetzt natürlich erst los. Vernünftig reden ist nicht, es läuft alles auf Rosenkrieg aus.
    Ich mußte auf den Zugewinn verzichten, da mein Mann nicht bereit war die Vermögensverhältnisse (z.B. Haus schätzen lassen etc.) offen zu legen. Außerdem denke ich, dass ich mit dem Zugewinn schlechter gefahren wäre, da viel Erbe drin steckt und dies ja dem Anfangsvermögen zugerechnet wird. Also lies ich mich auf einen nachträglichen Ehevertrag (per Notar) ein, der die Zahlung einer "Abfindungssumme" regelt. Dies wurde auch vom Anwalt abgesegnet. Nach der Formel 250 € pro Lebensjahr für Vermögen sollte es eigentlich keine Schwierigkeiten damit geben.
    Nun kam die Arge dahinter und strich mir kurzerhand die Zuwendungen (Mietzuschuss und Hartz IV). Ich soll erst mal alles an Vermögen aufbrauchen, bevor ich wieder einen Antrag stellen kann .


    GIbt es irgendwie eine Möglichkeit das zu umgehen? Schließlich handelt es sich um einen klitzekleinen lächerlichen Anteil aus dem ehelichen Vermögen.
    Von der Summe wollte ich mir eigentlich ein kleines Auto zulegen, um besser zwecks Mobilität vermittelbar zu sein.


    Im übrigen steht der nächste Notarvertrag an: Ich muss auf gegenseitigen Unterhalt und den Anteil an seinen Rentenpunkten verzichten.

  • keine chance, das ist ganz klar als unterhaltszahlung zuwerten und zählt daher als einkommen. also liegt die arge richtig mit dem zuerst verbrauchen.


    p.s. 250 euro vermögen pro lebensjahr war einmal. das sind jetzt 750 euro, muss aber in einer alterssicherungsgeldanlage die erst mit eintritt ins rentenalter ausgezahlt wird, angelegt sein, das trifft bei dir ja nicht zu.

  • Mittlerweile bin ich etwas schlauer.


    In meinem Fall hat die Anwältin ein Urteil eines Sozialgerichtes gefunden, nachdem dieser Zugewinnausgleich (kein Unterhalt) nicht als Einkommen anzusehen ist sondern als Vermögen. Immerhin ist er per Notarvertrag festgelegt worden. Es ist auch unerheblich, ob die Summe als Einmalzahlung oder über einen längeren Zeitraum erfolgt.
    Vermögen ist bis zu 150 € anrechnungsfrei. Die allgemein üblichen 250 € nur dann, wenn sie als Altersvorsorge angelegt sind.


    Jetzt heißt es, dass ich dies, was zuviel ist, um in den Genuss des Freibetrages zu kommen, irgendwo unterbringen muss bzw. auch kann. Dazu gehört z.B. auch die Aufstockung der Riesterrente auf erlaubte 2100 € Jahresbeitrag.


    Die Chancen stehen gut, das ich damit durchkomme.
    Lieber gehe ich den Kompromiss ein, Geld fürs Alter anzulegen als es "sinnlos" zu verleben.

  • Zitat

    Geld fürs Alter anzulegen als es "sinnlos" zu verleben.


    also ich verlebe mein geld lieber, als es fürs alter anzulegen. denn wenn es im alter mit der gesetzlichen rente nicht reicht, und das wird vielen so gehen, kann man ja ergänzend grundsicherung beantragen. dieser anspruch vermindert sich oder erlischt nahezu wenn man dann eine wie auch immer geartete private altersvorsorge getroffen hat. also sparen für den staat heißt das im klartext. die meisten werden es aber erst erfahren, wenn das kind in den brunnen gefallen ist, also mit dem eintritt ins rentenalter!;)

  • Im grunde genommen haste damit ja auch recht. Allerdings zwingt mich ja mein Mann auch noch, auf den Anteil seiner Rentenpunkte zu verzichten. Was ist dann später, wenn es so weit ist? Dann sagen die womöglich "Ja Sie haben doch damals auf die Punkte verzichtet und jetzt wollen Sie von uns noch ergänzend Grundsicherung haben?"


    Nur weiß ich im Augenblick noch nicht wie ich mein Geld verleben "darf". Wie schon erwähnt, würde ich mir gern, wegen Mobilität und bessere Vermittelbarkeit ein Auto zulegen, da bei vielen Stellenangeboten ein Pkw zwingend vorausgesetzt wird. Schon, um nur den Arbeitsort überhaupt zu erreichen.
    Die Arge hat mit nur eiskalt erklärt, dass mir ja eigentlich 600 € im Monat für Miete, Krankenversicherung und zum Leben reichen sollten. Demzufolge würde der erhaltene Betrag für so und so viel Monate reichen. Gebe ich jetzt mein Geld für eine notwendige Anschaffung vorher aus, dann reicht es natürlich nicht über einen langeren Zeitraum. Dass ich davon nicht in die Karibik fliege oder mir einen Luxuswagen zulege, sollte wohl klar sein.


    Ich kann jetzt nur erst mal abwarten wie die Sache mit der Anrechnung als Vermögen ausgeht. Dann ist ja egal, ob ich das Geld in bar, auf dem Konto liegen oder in eigendwas als Wert investiert habe.