Beiträge von Peter123

    Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zu einer aktuellen Diskussion mit dem Amt, die sich aufgrund eines Wechsels der Leistungsmanagerin ergeben hat.


    Folgende Rahmenbedingungen:
    Person A bezieht ALG2 und lebt mit Person B in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen.
    Person B bekommt von seinen Eltern Unterhalt und hat zusätzlich einen Job an der Uni (ca. 240 Euro im Monat).
    Person B muss ca. 700 Euro Semester-/Studiengebühren im Semester zahlen und spart daher jeden Monat ca 117 Euro.


    Bisher hat die Fallmanagerin die Semester-/Studiengebühren neben den Kosten der Krankenkasse, Pausch. Arbeitsmittel (15.33 Euro) und Versicherungspauschbetrag (30 Euro) in den Freibetrag nach §11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3-5 SGB II einfließen lassen und damit die Einnahmen (Unterhalt und Nebenjob) gemindert.
    Das entsprich insofern dem Gerechtigkeitsgefühl und der Logik, als dass der Unterhalt der Eltern nicht nur Geld für Essen und Miete (Grundbedarf nach Auslegung der ARGE) sondern halt auch Geld für die Studiengebühren beinhaltet.


    Die neue Leistungsmanagerin meint nun, dass die Gesetzgebung da anders spreche und ab sofort die 117 Euro nicht mehr Einkommensmindern bzw. als Mehrbedarf einfließen, weswegen nun ein höhrere "Übertragbares Einkommen" auf Person A resultieren soll.
    Das würde ja bedeuten, dass Person B von dem Geld, von dem andere Leute Essen, Kleidung, Strom uw. bezahlen (Grundbedarf) auch zusätzlich die Studiengebühren bezahlen soll.


    Was meint ihr dazu bzw. noch besser: Kennt ihr Urteile hierzu?


    VG
    Peter

    Ohne jetzt die genauen Details zu kennen:
    Du solltest eigentlich weiterhin Anspruch auf Familienkrankenversicherung haben. Das können dir deine Eltern nicht verweigern, da es ein gesetzlicher Anspruch ist. Im Zweifel musst du das direkt mit der Krankenkasse regeln.


    Und zum Unterhalt: Möglicherweise musst du deinen Vater/deine Eltern auf Unterhalt verklagen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass du vom Bafäg-Amt oder ARGE vorfinanziert wirst und die sich das Geld bei deinen Eltern wiederholen.


    Wie mein Vorredner schon sagte: Schwierig pauschal eine Antwort darauf zu geben...


    Ich würde dir empfehlen, dich beraten zu lassen (mal zur ARGE, Amt für Ausbildungsförderung und ggf. anderen sozialen unabhängigen Beratungsstellen gehen).

    Hallo zusammen,


    wir haben einen interessanten Fall, zu dem ich gerne eure Meinung und Einschätzung hätte.


    Person A ist arbeitslos und hat einen Bildungsgutschein anerkannt bekommen um in Kürze eine 2-3 dreijährige Ausbildung damit zu starten.
    Person A lebt mit ihrem Freund Person B zusammen, der in ca. einem Jahr sein Studium beendet und dann ein EInkommen haben wird. Ggf. würde Person A dadurch sämltiche Leistungsansprüche verlieren, da so viel Einkommen angerechnet wird.


    Nun die Frage: Was passiert mit der Ausbildung (Bildungsgutschein) die zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet ist?


    Grüße und Dank
    Peter