Bildungsgutschein, Bedarfsgemeinschaft und Einkommen

  • Hallo zusammen,


    wir haben einen interessanten Fall, zu dem ich gerne eure Meinung und Einschätzung hätte.


    Person A ist arbeitslos und hat einen Bildungsgutschein anerkannt bekommen um in Kürze eine 2-3 dreijährige Ausbildung damit zu starten.
    Person A lebt mit ihrem Freund Person B zusammen, der in ca. einem Jahr sein Studium beendet und dann ein EInkommen haben wird. Ggf. würde Person A dadurch sämltiche Leistungsansprüche verlieren, da so viel Einkommen angerechnet wird.


    Nun die Frage: Was passiert mit der Ausbildung (Bildungsgutschein) die zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet ist?


    Grüße und Dank
    Peter

  • Zitat

    der in ca. einem Jahr sein Studium beendet und dann ein EInkommen haben wird.


    das haben schon viele hochschulabsolventen gedacht bevor sie dann doch beim jobcenter gelandet sind!
    die ausbildung ist ja durch den bildungsgutschein bezahlt und darf dann auch beendet werden, ohne das diese person anspruch auf eine hartz4-apanage hat.