Wichtig! Blicke nicht durch!

  • Hallo zusammen.


    Ich versuche meinen "Fall" so gut wie möglich zu erklären und hoffe auf eure Kenntnisse und Tipps.


    Zur Zeit bin ich als Selbstständige tätig, kann meine Selbstständigkeit leider nicht mehr aufrecht erhalten.
    Also muss ich jetzt Hartz VI beantragen.
    Meine Wohnsituation wird sich auch ändern (Trennung) und ich werde mir eine eigene Wohnung suchen müssen. Die ARGE stellt das nun als sehr kompliziert für mich da, da ich in einem Stadtteil (bzw. Gemeinde) noch gemeldet bin, aber in eine anderes Stadtgebiet ziehen möchte, da dort die Aussicht auf Arbeit und Anschluss an den Arbeitsmarkt eher gegeben sind (zumal dort noch die Mieten um Vieles günstiger sind).


    Was mich irritiert:
    mir wurde gesagt- wenn ich jetzt Hartz IV beantrage und mir dann eine Wohnung suche, muss ich wieder neu Hartz VI beantragen ,weil ich in einen anderen Stadtteil ziehe.
    Alles in allem könnte sich dann alles um 8 bis 16 Wochen hinauszögern, weil ich ja sozusagen zwei Anträge stellen muss.


    Ist das so?
    Muss ich auf jeden Fall beim Umzug in einen anderen Stadtteil noch einmal den Antrag stellen??
    Kann mir das jemand erklären? Und beantrage ich jetzt auf jeden Fall am besten oder suche ich mir erst eine Wohnung??


    Vielen Dank im Vorraus.
    Zeughaus

  • 1) Wenn Du jetzt einen ALG II Antrag stellst wird natürlich auch deine jetzige Wohnung mit überprüft zwecks Größe und Angemessenheit. Ist diese Wohnung zu groß, wird dir ein Umzug sowieso nahegelegt bzw. aufgezwungen.


    2) Wenn Du im Leistungsbezug bist hat die ARGE auf jeden Fall das Recht zu entscheiden, ob Du überhaupt umziehen darfst.


    3) Solltest Du Ersparnisse haben wäre ein Umzug und dann erst ALG-II Antrag besser. Beachte aber dabei die Angemessenheit (25qm alleinstehend, 60 qm mit Partner)


    MfG
    mani