Nebenkosten

  • Bewohne mit meiner jetzigen Frau ein kleines haus. Kaltmiete geht zum Vermieter und die Nebenkosten bekommen wir von der ARGE die wir dann zahlen. Das ging so Nebenkosten rechnerisch auf. Nun ist der Sohn meiner Frau aus anderer Ehe zu uns gezogen und wir bekommen den gleichen Satz nur durch drei geteilt was so nicht aufgeht da wir ja mehr verbrauch haben. Was kann ich da Unternehmen? Danke!

  • Die Frage ist erst einmal, ob Dein Stiefsohn über ein eigenes Einkommen verfügt. Sollte dem so sein, und er ja vermutlich zu der BG oder auch Haushaltsgemeinschaft gehört, hat er sich auch den monatlichen Kosten zu beteiligen und die Rechnung der ARGE (Teilung durch 3 für KDU) wäre richtig.

  • Die Frage ist erst einmal, ob Dein Stiefsohn über ein eigenes Einkommen verfügt. Sollte dem so sein, und er ja vermutlich zu der BG oder auch Haushaltsgemeinschaft gehört, hat er sich auch den monatlichen Kosten zu beteiligen und die Rechnung der ARGE (Teilung durch 3 für KDU) wäre richtig.


    Nein mein Stievsohn ist erst 8 Jahre und hat somit außer Kindergeld Einkommen und das wird ja angerechnet.
    Habe ihn auch nicht adoptiert. Unterhalt vom Vater entfällt auch da ich mit seiner Mutter verheiratet bin.
    Kannst du mir Bitte sagen wie es sich dann verhält? Danke!

  • Ihr solltet eine Veränderungsmitteilung (HIER Downloaden)zur Eurem SB senden. Als Anhang würde ich Nachweis über KG-Bezug und Meldebescheinigung der Stadt, in Kopie beilegen. Achja, eine Schulbescheinigung wäre auch von Vorteil, dann erhaltet ihr auch den Schulboonus i.H.v. 100€ einmal jährlich. Evtl. könnt ihr diesen noch für dieses Jahr beanspruchen, formlosen Antrag schreiben und hoffen.
    Wenn Ihr den evtl. Bezug erfahre wollt, dann benutzt einen ALG II-Rechner. Jedoch würde ich mich vorher über die angemessenen Kosten von KdU für 3 Personen erkundigen. (vl HIER findbar)