Frage des Kostenträgers

  • Hallo ans Forum,


    Der Sohn meiner Lebensgefährtin (wird Anfang September 18) möchte ausziehen, da es zu Hause erhebliche zwischenmenschliche Spannungen gibt. Wir liegen seit drei Jahren mit dem Jugendamt der Stadt Bergisch Gladbach in Kontakt und eigentlich war bis vor 3 Tagen alles geklärt...


    Nun stellt sich für uns folgende Situation dar:


    Nach mehreren Beratungen beim Jugendamt, und einer Familienbegleitenden Gesprächstherapie, sind wir mit dem Jugendamt zu der einhelligen Meinung gekommen das der Sohn meiner Lebensgefährtin in eine eigene Wohnung ziehen soll. Das Jugendamt würde ihn hierbei unterstützen und ihm auch einen Ansprechpartner an die Seite stellen, sowie die Kosten für die Wohnung und den Lebensunterhalt, abzüglich des zu erbringenden Unterhaltanteils der Mutter, tragen... So war die Aussage zur Mitte der Sommerferien.


    Der Sohn besucht ab kommenden Montag die 12. Klasse das Gymnasiums. Er verfügt nicht über ein eigenes Einkommen.


    Vor 3 Tagen rief der Sohn beim Jugendamt an, um sich über den Stand der Dinge zu informieren und erfuhr, dass das Jugendamt in einer Gruppe beschlossen hat, die mündliche Zusage nicht umzusetzen und eine Förderung nicht zu gewähren. Gründe wurden uns keine Mitgeteilt, weder schriftlich noch mündlich.
    Die Dame beim Jugendamt verwies uns auf die Agentur für Arbeit, diese ist aber nach meinem Kenntnisstand nicht zuständig, da diese nur für Arbeitsfähige Personen zuständig ist. Da der Sohn meiner Lebensgefährting aber noch zur Schule geht, ist dieser nicht als Arbeitsfähig einzustufen.


    Ihr könnt euch sicherlich vorstellen das dieses Verhalten des Jugendamtes eine gehörige Portion Unmut geschaffen hat, sowohl bei dem Sohn als auch bei uns.


    Ich habe mich hier angemeldet um Rat zu suchen und möchte um Ratschläge und Tipps bitten was man machen kann. Die häusliche Situation ist äußerst angespannt und für beide Seiten nicht tragbar.


    Was kann man tun?


    Klage vor dem Sozialgericht?
    Schreiben an den Petitionsausschuss?
    Dienstaufsichtsbeschwerde?


    Nach drei Jahren Diskutieren und Beraten stehen wir nun wieder da, wo wir auch schon vor drei Jahren standen...


    Ich danke für die Tipps und Anregungen.


    Gruß
    toadie