Hartz IV Empfängerin und Azubi in einer WG?

  • Ich hoffe, dass mir hier jemand weiter helfen kann. Meine situation sieht folgendermaßen aus:
    Ich bin 19 Jahre alt und wurde Anfang Juni von zu Hause rausgeworfen mit der Begründung ich solle doch mein eigenes Leben leben und Selbstständig werden. Zu diesem Zeitpunkt war ich Schülerin doch leider habe ich durch den Stress in dieser Zeit meine Prüfung zwar bestanden aber ich kann nicht noch ein Jahr dranhängen um die Fachhochschulreife zu bekommen. Vorrübergehend bin ich bei meinem damaligen Freund untergekommen und seit dem 15.8. wohne ich in meiner eigenen Wohnung und werde in ca 2 Wochen meine erste Hartz IV-Zahlung und Unterhaltszahlung von meinen Eltern erhalten. Die Wohnung ist leider zu teuer und ich müsste mit Strom monatlich 100 € selbst tragen. Da kam mir ein guter Freund der nicht mehr bei seinen Eltern wohnen kann gerade recht. Er macht eine Ausbildung im 2. Lehrjahr. Er übernimmt praktisch die 100 € und anteilig Kosten für Nahrung, Internet, Telefon, Hauratversicherung.


    Meine Frage ist jetzt, ob dies überhaupt so erlaubt sind, oder sind wir jetzt eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft? Bin ich verpflichtet dem Amt dies mitzuteilen oder nicht?


    Danke schon einmal für Antworten

  • Nein Kinder haben wir keine, wie gesagt es ist einfach ein Freundschaftsdienst. Er hat ein Dach über dem Kopf und ich muss monatlich keine "Schulden" machen. Ab März wäre er beim Bund und nur Wochenends zu Hause. Gilt dann die Bedarfsgemeinschaft auch?
    Dem Amt mitteilen oder eher nicht?