Zwickmühle eigene wohnung aber U25

  • Hallhallo,


    ich befinde mich momentan in einer kleinen zwickmühle...


    Seit Juli diesen Jahres ist mein ALG I Anspruch ausgelaufen. Ich habe danach für ca. 4 Wochen ein Praktikum absolviert und anschließend Arbeit gefunden. Ich wohne momentan bei Verwandten, da ich wegen des Praktikums und der derzeitigen Tätigkeit 300 km umziehen musste.
    Nun meine Frage: Bei meinen Verwandten ist das keine Dauerlösung und mir wurde ans Herz gelegt mir eine Wohnung zu suchen. Allerdings habe ich eine Beschäftigung bei einer Zeitarbeitsfirma und mein Arbeitseinsatz ist bis Ende Oktober bei der derzeitigen Firma angesetzt.
    Mit der Zeitarbeitsfirma habe ich zwar einen unbefristeten Vertrag, aber ich weiss ja nicht wie und ob es bis Ende des Jahres wirklich weitergeht.
    Wie wäre das, wenn ich jetzt ausziehe und ich ab November wieder arbeitslos bin? Ich bin unter 25 und ja erst "frisch" ausgezogen...müsste ich zu meinen Eltern zurück? Oder könnte ich wieder ALG I beantragen, denn ich würde die "kurze anwartschaftzeit" erfüllen...aber kann ich denn jetzt kurz nachdem mein anspruch ausgelaufen ist schonwieder einen neuen anmelden oder müsste ich ALG II beantragen?


    Bei einer Bekannten war es so, dass die Tochter, auch U 25, schon 3 Jahre in der stadt gelebt hat und daher jetzt ALG II bekommt und ihre eigenen Bedarfsgemeinschaft bildet und nicht zurückziehen musste.
    Aber ich wäre ja dann nur für kurze Zeit weg...


    Hat da jemand eine Ahnung? Oder gibt es eine Stelle wo ich mich hinwenden kann? Was würdet ihr tun?


    Viele Grüße in die Runde


    hilflos5