Befristete Tätigkeit und Krankenkasse

  • Hallo.
    Ich habe eine recht spezielle frage, hoffe aber, dass sich doch jemand damit auskennt.
    Eine verheiratete Person bezieht ALGII (Ehepartner arbeitet und wohnt aus berufl. Gründen in einer andderen Stadt, verdient aber so wenig, dass trotzdem ALG II gezahlt wird) und ist gleichzeitig über den Ehepartner familienversichert . Nun bekommt der Arbeitslose eine von vornherein befristete Tätigkeit von max. 8 Wochen angeboten. Kann er dann, wenn es die einzige Tätigkeit im Kalender jahr ist, familienversichert bleiben, zahlt also nicht selbst die KV, oder ist er durch den Status "Arbeitssuchend" dazu verpflichtet selber Krankenk.-Beiträge zu zahlen.


    Vielen Dank schon jetzt für die Antworten

  • Sobald eine Tätigkeit wenn auch befristet ausgeübt wird die Sozialversicherungspflichtig ist werden vom Arbeitsgeber Beiträge zur Krankenversicherung entrichtet.Somit ist derjenige während der Tätigkeit nicht mehr Familienversichert sondern hat eine eigene Versicherung.Ist die Arbeit beendet wird er wieder Familienversichert.