Im Februar 2011 nicht mal den Mindestsatz...

  • Habe am 4.8.2010 den Verlängerungs- Bescheid vom AFAB (Amt für Arbeit und Beschäftigungsförderung) bekommen - gültig bis 28.02.2011.
    Ich bin verheiratet - Haushalt ohne Kinder- also 2 mal 345,00 Euro plus Nebenkosten (eigenes Haus).
    Die normale Überweisung monatlich betragt 810,00 Euro.
    Für den Februar 2011 steht jetzt im Bescheid eine Überweisungssumme von 665,00 Euro - begründet damit, dass in dem Monat die Abrechnung des Energieversorgers und der Entsorgungsgesellschft liegt.
    Ist das rechtens - muss ich mir das gefallen lassen - was kann ich machen ??????????
    Grüße

  • Müßtest du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen denn deine monatlichen Leistungen haben nichts mit der Abrechnung deiner Nebenkosten zu tun.Solltest du da etwas zurückerhalten müßtest du dies sowieso dem Amt mitteilen und dann müßte eine Nachberechnung erfolgen sofern du da in den Leistungen etwas mit drin hast was anrechenbar wäre.

  • Hallo, gert 55


    Wenn für die Nebenkosten vom Amt eine Pauschale gezahlt wurde, dann auf der Jahresendabrechnung ein Plus auftaucht, würde diese einmalige Rückerstattung als Einkommen angerechnet.
    ( Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung )


    Anders wäre es z.B. mit Strom, wenn dieser vom Regelsatz für den Lebensunterhalt ( z.B. ALG II ) bezahlt würde. Dann würde eine Rückerstattung nicht auf das ALG II angerechnet werden.


    mfg


    allo

  • Bin mir nicht sicher, ich habe ähnliche Verhältnisse. Aber die NK werden zu ihrem tatsächlichen entstehen gezahlt. Nun ist es ja vielfach so das nur 10 Monate Abschläge gezahlt werden und dann eine Endabrechnung erfolgt. Wenn nun im Februar keine Abschläge fällig sind braucht das Amt auch nicht zahlen???
    Wir bekommen keine Heizkostenpauschale! Ist Heizöl erforderlich müssen wir in Vorkasse gehen, 3 Angebote einreichen, eines wird genehmigt, die Rechnung beim Amt einreichen und bekommen das Geld im Folgemonet nit erneutem Änderungsbescheid ausgezahlt. Was für eine Bürokratie!!!! Die fragen auch nicht danach ob man entsprechende Rücklagen bilden kann um in Vorkasse gehen zu können.

  • Hallo Allo,


    leider irrst du auch die Stromrückzahlungen gelten laut Urteil als Einkommen und werden angerechnet; Zuflussprinzip. Das Argument ist man hat eine Rückzahlung nicht einkalkuliert. Lieber weniger an den Lieferanten zahlen oder in die Gutschrift in die nächst Abrechnungsperiode übertragen.


    Gruss


    Wolfgang

  • Ich wohne in NRW.
    Eine Erstattung der Stromkosten wird hier nicht berücksichtigt
    Ich wurde immer aufgefordert die Nebenkostenabrechnung des vergangenen Jahres vorzulegen.
    Dabei spielte die Stromabrechnung keine Rolle.


    MfG

  • Die allgemeinen Haushaltsstromkosten die du aus der Regelleistung ja selbst bezahlst können bei einer Rückerstattung nicht angerechnet werden da es sich hierbei nicht um eine Zusatzleistung von der ARGE handelt sondern ja aus eigenen Mitteln überwiesen wird.Wenn du in diesem Fall die Rückzahlung angerechnet bekommen würdest dann würde es bedeuten das du monatlich weniger Leistung bekommst als dir zusteht und das ist nicht rechtens.


  • So bestraft also der Staat diejenigen die sich für die Umwelt einsetzen und Strom sparen!
    Das ist ja mal wieder ein Fall von "Rechtsbeugung" zum Vorteil der Arge´n.
    Übrigens darf doch jeder dazuverdienen. 100€ im Monat = 1200€ im Jahr! Wer bekommt schon eine Stromerstattung von 1200€? Da dürfte ich mit 3 Personen garkeinen Strom verbrauchen!

  • Hallo,


    Strom bliebe unstrittig, wie von Kitty121 bereits besschrieben.
    Eine Ausnahme könnte sein, wenn Strom auch der alleinig vorgesehenen Heizmethode zugeordnet werden könnte.


    Aber Entsorgungskosten Abwasser oder Restmüll müßten doch Eigenheimlern auch konkret als " Nebenkosten " vorgeleistet werden...also nicht vom Regelsatz der Lebenshaltung finanziert...
    Und wenn die Gemeinschaft dann binnen 12 Monden mit 1500 Steinen in Leistung tritt, aber nur 1200 Steine gebraucht wurden? Ändert doch noch lange nichts an den Broten und Galonen an Wasser......., die der Lebenshaltung zugeteilt wurden.


    mfg


    allo

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