Renovierungskosten/Umzug

  • Hallo ihr Lieben,


    ich bin neu hier und ziemlich :confused:. Habe schon viel in diesem Forum und auch in anderen Foren gelesen, aber leider keine neueren Gerichtsurteile zu meinem Fall gefunden. Daher hoffe ich, das ihr mir ein paar Fragen beantworten könnt. Also, hier meine Fragen:


    1. Ich ziehe zum 01. Nov. mit meinem Kind in eine größere Wohnung. Die Zusicherung der Arge liegt vor. Die Wohnung wird ohne Malerarbeiten vermietet. Dies ist aber leider nicht im Mietvertrag festgehalten. Ich habe aber eine Bescheinigung des Vermieters. Die Bescheinigung habe ich zusammen mit meinem Antrag auf Malerarbeiten bei der Arge abgegeben. Dieser wurde leider nach 3 Wochen :mad:und nochmaliger Erinnerung abgelehnt. Daraufhin habe ich am 19.09. Widerspruch eingelegt und mich auf § 23 Absatz 3 Punkt 1 berufen und einige Gerichtsurteile mit angeführt. Wie wir ja alle wissen , wird sich die Arge mit der Bearbeitung Zeit lassen. Da mir aber die Zeit wegläuft, bin ich am überlegen ein Darlehen (unter Vorbehalt???) für Renovierungskosten zu beantragen. Was meint Ihr dazu? Habe ich überhaupt Chancen auf eine Übernahme der Renovierungskosten?


    2. Der Bescheidbrief für die neue Wohnung liegt vor. Die Arge hat 8% von meiner Regelleistung und 8% von der Regelleistung meines Kindes (48,80 €) für Stromkosten abgezogen. Ist das wirklich richtig?? Da ich in den letzten Jahren deutlich weniger an Strom bezahlt habe.



    Bitte helft mir!

  • Hallo,


    Hier ein Urteil zur Renovierung:


    Landessozialgericht Celle: Beschluss vom 11.09.2006 (Az. L 9 AS 409/06 ER)
    Rechtsgrundlage für Renovierungsbeihilfen im Fall eines vom Jobcenter veranlassten Umzugs sei § 22 Absatz 2 SGB II und nicht Absatz 3,. § 22 Absatz 2 umfasse nur die Kosten für die Erlangung einer neuen Unterkunft. Renovierungskosten in der alten und in der neuen Wohnung seien - wenn sie mietvertraglich geschuldet sind - zu übernehmen, da die Kosten der Unterkunft im Sinne der genannten Vorschrift auch einmalige Aufwendungen umfassten, die mit Bezug, Unterhaltung und Wechsel der Unterkunft zusammenhängen.
    Eine einstweilige Anordnung komme auch in Betracht, wenn der Hilfebedürftige den geltend gemachten Bedarf nach Antragstellung, aber noch während eines laufenden Widerspruchs- oder Klageverfahrens deckt
    .


    Die Strompauschale muss an den Energielieferanten gezahlt werden. Ich nehme an, dass das die ARGE für dich macht. Die Höhe der Pauschale richtet sich meist nach dem Verbrauch des Vormieters der Wohnung und wird durch den Energielieferanten nach dessen Daten festgelegt. Du musst dich also mit deinem Änderungswunsch an den Energielieferanten wenden.


    Ich sehe, dass du alleinerziehend bist. Falls du und dein Kind schon länger im Leistungsbezug nach SGB II steht, könntest du rückwirkend weitere Ansprüche haben. Bekleidungsgeld ist auch möglich für das Kind. Ich werde es morgen beantragen.


    Sieh auch einmal unter Begriffserklärung und Ansprüche geltend machen auf der Site http://hartz-4-einfach.de nach.


    Gruß


    Wolfgang

  • Entschuldige, bitte! Habe mich nicht deutlich ausgedrückt!


    Ich habe in der jetzigen Wohnung eine Kaltmiete, d. h. ich habe die Stromkosten an den Versorger gezahlt.
    In der neuen Wohnung zum 01. Nov. habe ich eine Warmmiete. Daraufhin hat mir der SB 8% von meiner Regelleistung und 8% von der Regelleistung meines Kindes abgezogen. Das ergibt einen Betrag von 48,80€.
    Ich bin aber gerade für die jetzige Wohnung am 22.09. neu eingestuft worden und müßte demnach einen Abschlag von 33 € zahlen.
    Habe eine Tabelle "Zusammensetzung des Regelsatzes" gefunden, wo drin steht, dass ca. 8% Strom zum Regelsatz gehört. Was meinst du, kann ich mich auf dieses "ca." stützen??

  • Hallo,


    wenn du den Abschlag an den Versorger selbst bezahlst, hat die ARGE nichts damit zu tun.


    Die ARGE darf für Warmwasser etwas abziehen, ist festgesetzt durch das Bundessozialgericht(BSG), also für die ARGE bindend. Schau unter den obigen websites nach, da findest du unter "Begriffserklärungen" die Tabelle unter dem Suchbegriff " Warmwasser".


    Noch einmal meine Frage, überweist die ARGE die Strompauschale an den Versorger oder du?

  • Jetzt bezahl ich den Abschlag selber, aber in der neuen Wohnung habe ich eine Warmmiete. Also, die Stromkosten sind mit drin. Der Vermieter bezahlt den Strom. Daraufhin hat die Arge von meiner Regelleistung und von der Regelleistung meines Kindes 8% für Strom abgezogen. 48,80 €. Bin aber in meiner jetzigen Wohnung gerade neu eingestuft worden (habe jetzt eine Kaltmiete und überweise den Strom selber) und hätte demnach einen Abschlag von 33 €. Ist ja doch schon ein Unterschied.

  • Hallo,


    sollte die ARGE zuviel für Strom abziehen, so ist der Rückerstattungsbetrag den du eventuell von deinem Vermieter erhältst Einkommen und wird angerechnet, also zahlst du doppelt. Bitte deinen Vermieter dir einen niedrigen Anteil an Stromkosten zu bestätigen, so muss dir auch weniger abgezogen werde. Zahle lieber etwas nachträglich, sonst ist das Geld weg.


    Wolfgang