mit 8 Monate altem Baby Wohnung

  • Hallo allerseits, ich bin alleinerziehend 26 Jahre alt und lebe im Elternhaus. Da die Wohnung sehr klein für 5 nun 6 personen ist, bin ich gewzungen auszuziehen. Ich bin die einzige Hartz 4 bezieherin alle anderen, Eltern, geschwister sind berufstätig.


    Meine Frage wäre eigentlich ob mein Kind mit 8 Monaten als Person zählt. Wie gross darf die Wohnung sein? Und wie hoch soll die Miete höchstens kosten? Nebenkosten Heizkosten usw. auf was muss ich achten bei der Wohnungssuche damit die Wohnung übernommen wird.


    Ich danke schon mal im Vorraus für die Antworten und Tipps.

  • Also bin im moment in der selben situation. Dein Kind zählt als Person ab der Geburt ! Für 2 Personen darf die wohnung bis 60 qm sein. Thema Miete: Da musst du deinen Fallmanager fragen ein kleines beispiel . im moment wohne ich meine mutter und mein kleiner in einer 67qm wohnung die Miete in diesem Dorf darf 330 Euro betragen ! Ich betone wir wohnen dort zu dritt ! Nun ziehe ich aus ! Etwas Zentraler In eine 60 qm Wohnung . In dieser Stadt beträgt der Mietspiegel für 2 Personen (Je nach Baujahr) bis zu 400 Euro . Also daran siehst du das mit der Miete ist von Ort zu Ort komplett anders! Informiere dich bei deinem Fallmanager wie der Mietspiegel bei dir für 2 Personen ist !Auch die Heizkosten kannst du erfragen ! Dementsprechend suchst du eine Wohnung ... Und wegen der Kaution .. Lass dir kein Darlehen andrehen ! Das versuchen die nähmlich bei allem ... Setz es durch das die die Kaution Übernehmen als Bürgschaft !
    MFG Meldisue Viel Glück

  • Hallo,


    natürlich ist ein Baby eine Person, sogar in den Augen der ARGE, was einige Mitarbeiter wohl bedauerlich finden.
    Bekommst du eigentlich den Alleinerziehenden Mehrbedarf und Elterngeld, gibt es nämlich noch.


    Die angemessene Größe und Miete einer Wohnung ist regional unterschiedlich, § 22 SGB II erster Satz. Es gibt bei den ARGE´s Formblätter über Miete und Heizung oder du kannst dich direkt bei deinem Sachbearbeiter erkundigen.


    Lass dir bevor du umziehst die Wohnung genehmigen, dann muss, da du ein Baby hast, auch ein Umzugsunternehmen bezahlt werden; 3 Kostenvoranschläge; sonst bekommst du nur das Geld für die Miete eines Transportfahrzeuges.


    Ausserdem hast du Anspruch auf Erstausstattung für alles was du noch nicht hast. Passen Möbel nicht in die Wohnung, wegen der Größe, hast du auch hier Anspruch auf Erstausstattung.


    Denkt daran die Heizkosten müssen immer voll übernommen werden auch wenn die ARGE anderer Meinung ist. Ausschlag gebend ist der Heizspiegel und alle Punkte die die Heizkosten beeinflussen könne z.B. Isolierung, Lage regional und in dem Haus, natürlich ein Baby, dass man als Hartzie den ganzen Tag zu Hause ist usw. alles Urteile des BSG.


    Werden bei dir auch die 30,- € Versicherungspauschale nicht vergessen, die berücksichtigt werden müssen, bevor der Einkommensüberhang des Kindes angerechnet wird?


    Für alle Alleinerziehenden und Patchworkfamilien, die schon vor 08.2009 Kindergeld, Unterhalt, Waisenrente und ähnliches für ihre Kinder bezogen habt, Ihr könnt bei einem Kind bis zum Jahr 2005 rückwirkend bis zu 3300,- € geltend machen.

    Auf meiner im Aufbau befindlichen Website findest du vielleicht auch noch einige nützliche Tipps und weitere Hilfe. http://hartz-4-einfach.de oder http://alg-2.net


    Alles Gute


    Wolfgang

  • Hallo


    danke für die vielen Tipps und Ratschläge @meldisue+kurse2007


    kurse2007 könntest du mir paragraphen zeigen damit ich dort beim Amt das vorlegen kann, ich denke nicht dass sie das einfach so akzeptieren werden mit den Heizkosten, weil ich das vor 3 Wochen ansprach und nachfragte bekam ich ein lautes, deutliches NEIN ohne Begründung wegen der Übernahme von Heizkosten.


    30 Euro Versicherungspauschale höre ich zum ersten mal???? was bedeutet das? wofür dient das?


    Und was meinst du mit 3 Kostenvoranschläge?


    Ich trau mich garnicht dahin zu gehen :( ich könnte jetzt schon heulen. Das ging mir damals in der Schwangerschaft auch so ich bin bis zum 7 Schwangerschaftsmonat ohne Krankenversicherung gewesen weil die Angst vor Arge Mitarbeitern so gross war.

  • Hallo,


    SGB II
    § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
    (1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen
    Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.


    Zur Angemessenheit findest du etwas auf meiner Website http://alg-2.net unter "Begriffserkärungen" und Heizung.


    Ab letztem Jahr kannst du für dein Kind 30,- € eine Versicherungspauschale geltend machen, wenn eine Versicherung abgeschlossen worden ist. Das heißt bevor das Kindergeld angerechnet werden kann müssen bis zu 30,- € berücksichtigt werden. Du kannst z.B. eine Ausbildungsversicherung oder eine Fondversicherung, so wie ich, für das Kind abschließen, dann hat das Kind, wenn es älter ist ein kleines Sparvermögen, z.B. für Führerschein und Auto, für die Einrichtung der ersten Wohnung oder für die Ausbildung.


    Gruß
    Wolfgang