Ich will vom Hartz IV-Empfänger zum Aufstocker werden und habe Fragen dazu!

  • Guten Tag!


    Ich bin momentan noch Hartz IV-Empfänger, und habe einen offiziellen Bedarf von rund 350 EURO + 100 EUR Wohngeld. Ich möchte mich aber vom Hartz IV verabschieden, da ich inzwischen eine geringfügige Beschäftigung habe, durch die ich ein schwankendes Netto-Einkommen von 300 EUR bis 600 EUR monatlich habe. Normalerweise liege ich immer über 400 EUR netto. Am liebsten würde ich von den Harzt IV-Empfängern zu den Aufstockern wechseln.


    Ich habe aber verschiedene Fragen:
    - Welche Schritte muss ich jetzt konkret tun?
    - Was verändert sich in Sachen Steuern und Rente?
    - Wenn ich in einem Monat weniger als meinen zuerkannten Mindestbedarf von 450 EUR verdiene, müsste ich ja eigentlich aufstocken können. Kann man für einzelne Monate Aufstockungs-Zahlungen beantragen?
    - Was ist, wenn man in einem Monat weniger als 400,01 EUR verdient? Kann man auch dann noch Aufstockungszahlungen beantragen, oder muss man sich dann schon wieder für Hartz IV anmelden?

  • Ein sogenannter Aufstocker bist du in dem Moment wo du durch deine Beschäftigung trotzdem ALG2 Leistungen beziehen mußt.Wenn du also geringfügig beschäftigt bist dann mußt du ja in der ARGE solange du von dort noch Leistungen beziehst regelmäßig dein Einkommen nachweisen.Ich denke wenn du ein unterschiedliches Einkommen hast wird dies bei dir monatlich sein.Deine Leistungen werden also immer neu berechnet und je nach deinem Einkommen bekommst du ALG2 dann als Aufstockung.Da kannst du also nichts extra beantragen das passiert alles ganz automatisch.

  • Hallo und danke für deine Antwort!


    Aber gibt es denn keinen Weg, diese Eingliederungsvereinbarungen loszuwerden, damit mich diese Paragraphenreiter nicht jedes Jahr für 9 Monate in eine ABM stecken können, und ich nicht jeden Monat 5 Bewerbungen nachweisen muss? Im Juli habe ich eine ABM abgelehnt, und werde jetzt sanktioniert. Und es ist meiner Sachbearbeiterin völlig gleichgültig, dass ich ja garnicht arbeiten gehen kann, wenn ich bei einer ABM rumhänge.


    Ich hatte irgendwie geglaubt, sobald man mehr als 400 EUR selbst erarbeitet, wäre man aus dem Gröbsten raus. Es muss doch einen Unterschied machen, ob man garnicht arbeiten geht, oder immerhin durchschnittlich 400 + x EUR selber verdient!


    Wäre es nicht das Sinnvollste, wenn ich einfach kein Arbeitslosengeld mehr beantrage? Finaziell dürfte das keinen wesentlichen Unterschied machen. Ich habe nämlich noch einen beachtlichen Überschuss an Benzingeld, den mir mein Arbeitgeber zahlt. Wenn ich keine Leistungen mehr beziehe, haben die ja eigentlich kein Druckmittel mehr in der Hand. Bin ich dann aber noch weiterhinh über das Arbeitsamt krankenversichert? Zahlt das Amt dann weiterhin in meinen Rententopf ein?

  • rentenbeiträge werden laut neuem gesetz ab 1. januar ehedem nicht mehr bezahlt. wozu auch, hartzer landen im rentenalter sowieso beim versorgungsamt.
    krankenversichert bist du nur, wenn du in einem beitragspflichtigem arbeitsverhältnis stehst, auch dann wenn du unter 400 euro verdienst. sollte es aber ein minijob auf 400 eurobasis sein, dann bist du nicht krankenversichert.

  • Wenn du keine Leistungen mehr bekommst dann bist du auch nicht mehr krankenversichert und müßtest die Beiträge selbst entrichten.Eine ABM Maßnahme befreit dich nicht von den Bewerbungsbemühungen denn du hast doch sicher weiterhin Leistungen bezogen und die Maßnahme war nur befristet.Selbst wenn du einen 400 Euro Job hast kannst du doch davon nicht deine gesamten Kosten bestreiten.

  • Aktueller Zwischenstand:


    Ich werde mich in den nächsten paar Wochen als "arbeitssuchend" anmelden und danach eine Erklärung abgeben, dass ich ab sofort auf das Arbeitslosengeld II verzichte.


    Nach allem was ich weiß, bin ich dann weiterhin krankenversichert und für meine Rente ist es auch irgendwie gut (Ich weiß, dass das Amt ab Januar keine Rentenbeiträge mehr zahlt). Ich bin nicht so richtig in der Sache drin, aber so weit ich es beurteilen kann, ist das jetzt der günstigste Weg.

  • Die Sache, so wie ich sie mir vorgestellt habe, hat nicht geklappt. Ich kann mich zwar jeder Zeit ohne jeden Aufwand vom Arbeitslosengeld II abmelden, aber der Nachteil ist, dass ich dann die Krankenkasse selber bezahlen muss, und die ist recht teuer.


    Ich hatte gehofft, man könne lediglich auf die Bezüge verzichten, und damit sein eigenes Geld verdienen, ohne ständig Angst haben zu müssen sanktioniert zu werden, wenn man eine Maßnahme ablehnt. Ich gehe mal davon aus, dass man trotzdem 80% seines Netto-Einkommens abtreten muss, selbst wenn man drei Sanktionen auf einmal am Hals hat, und damit garkeine Bezüge mehr bekommt.


    Naja ...