Erstausstattung trotz kleinem Verdienst?

  • Hallo zusammen,


    ich bin zur Zeit als Werbetexter freiberuflich tätig und verdiene so um die 600 Euro im Monat, davon bezahle ich 200€ an die private Krankenversicherung. Die restlichen 400€ reichen locker aus, da ich noch bei meinen Eltern wohne. Ich beziehe also keine staatlichen Hilfen.


    Jetzt habe ich jemanden kennen gelernt der ein kleines StartUp gegründet mit einer vielversprechenden Idee und ich würde mich gerne bei diesem StartUp engagieren, dafür werde ich allerdings nicht mit Geld entlohnt, sondern soll eine kleine Beteiligung bekommen. Jetzt kommt das Problem: Dafür müsste ich allerdings nach Berlin ziehen, was aktuell mehr als 500 KM von meinem aktuellen Wohnort weit weg wäre. Meiner Tätigkeit als Werbetexter würde ich natürlich auch in Berlin weiter nachgehen.



    Frage:
    Würde ich trotzdem vom JobCenter die Erstausstattung für die Wohnung zur Verfügung gestellt bekommen?
    Wenn ja, kann ich Hilfe vom JobCenter erwarten, wenn ich dann in Berlin wohne, weil von den 400 € kann ich kaum meinen Lebensunterhalt + Miete bestreiten denke ich.


    P.S. Werde im Dezember 25 Jahre alt!
    P.P.S. Beide Elternteile arbeiten, falls das Wichtig ist.


    Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die Antworten!

  • Sobald Du das 25. Lebensjahr vollendet hast, "darfst" Du ausziehen! Du hast auch Anspruch auf eine Wohnungs-Erstausstattung, da Du ja noch niemals eigene Möbel für einen kompletten Hausrat hattest.


    Du wirst Hartz Iv beantragen müssen und hast Anspruch auf € 359 Regelleistung + Kosten für Unterkunft und Heizung (insofern diese angemessen sind *).
    Von der Summe dieser Leistungen wird Dein Einkommen unter Berücksichtigung der geltenden Freibeträge abgesetzt, d.h. in Deinem Fall, dass Du von den € 600 ca. € 200 behalten darfst.


    lG Berthold

  • Hallo,


    wichtig, du bist dann auch krankenversichert.:rolleyes:


    Eigenbehalt vom Einkommen=> Grundfreibetrag 100,- € plus 20 % bis 800,- € auf alles was über 100,- € liegt, ab 800,- € bis 1200,- oder mit Kind bis 1500,- € =>10%. Ab 400,- € können alle Kosten der Arbeit, Kfz-Versicherung usw. abgesetzt werden, aber dann entfallen die 100,- € Grundfreibetrag.
    Für Selbstständige gibt es viele weitere Absetzmöglickkeiten, aber die Informationen würdenzu weit führen.


    Schau auch einmal auf meiner Website nachhttp://www.alg-2.net oder http://www.hartz-4-einfach.de, da kannst du besonders unter Begriffserklärungen verständliche Definitionen finden.


    Viel Glück bei deinem Neustart :)


    Wolfgang

  • Ok, vielen Dank für die Antworten. So wie ich das jetzt verstanden habe, kann mir die ARGE eine eigene Wohnung nicht verweigern, wenn ich 25 bin. Muss ich dann eigentlich zu der ARGE in meinem jetztigen Wohnort oder nach Berlin?




    Wird mich die ARGE in irgendwelche Maßnahmen schicken, wenn ich ALG II beantragt habe?

  • Hallo,


    Antrag, dort wo du deinen Wohnsitz hast. Arbeit geht vor, nur bei 400,- € Job kann es Probleme geben . Maßnahmen sind möglich. Maßnahmen sind gut geeignet Kontakte zu knüpfen und Informationen auszutauschen.


    Gruß
    Wolfgang