Bildungsgutschein mündlich abgeleht trotz schriftlicher Jobzusage

  • Hallo,


    Ich bin 29 Jahre alt und alleinerziehend. Ich habe als Erstausbildung den kaufmännischen Bereich gemacht, dann wollte ich lieber was kreatives und habe Maler gelernt. hab dann hin und wieder als Malerin gearbeitet aber nur befristete Sachen. Jetzt bin ich schon wieder seid einem Jahr arbeitslos und dachte ich versuche mal Bewerbungen im kaufmännischen zu verschicken. Auf eine wurde ich eingeladen und mir wurde der Job zugesichert wenn ich eine Fortbildung mache über die Arge.


    hab mich bei einem Bildungsträger informiert und die meinten den Bildungsgutschein bekommt man wohl gleich.


    Mit der schriftliche Jobzusage und allen Infos eines Bildungsträgers bin ich nun heute zu meiner Vermittlerin.


    ich fragte sie höflich ob einen Bildungsgutschein bekommen würde, da ich eine Jobzusage für den Bürobereich habe, aber ich 10 Jahre in diesem Gebiet raus bin.


    Ihre Antwort: solange ich als Maler vermittelbar bin, bekomme ich keinen.
    Ich: Ich habe doch aber eine schriftliche Jobzusage. Ich will doch aus hartz vier raus.


    Ihre Antwort: Dann finanzieren sie sich die Bildung doch selbst. In Ratenzahlung.
    Ich: VON WAS DENN???


    Ihre Antwort: Oder lassen sich von der Firma einstellen, dann verdienen sie Geld und können das dann abzahlen.


    ÄHHHH???? WER STELLT JEMANDEN EIN UND BEZAHLT LOHN WENN DER 4 MONATE IN VOLLZEIT SCHULUNG MACHT UND NICHT FÜR DIE FIRMA ARBEITET?????


    Ich :Ich werde erst eingestellt wenn ich die Fortbildung absolviert habe!!!!!


    Ich weiss echt nicht weiter? Soll ich zu Ihrem Vorgesetzten? Und wenn das nicht geht, was kann ich tun???

  • Hallo,


    der Weg durch die Instanzen. Vorgesetzte bis ganz oben. Dann Amtsgericht mit Berechnungsbogen; Beratungsschein für Anwalt beantragen. Zum Anwalt. 10,- € blechen. Beraten lassen.
    Oder ohne Amtsgericht, wenn du einen schriftlichen Ablehnungsbescheid,also darauf drängen, der ARGE hast, zu kompetenten Anwalt; Prozesskostenhilfe(PKH) beantragen und klagen.
    Leider sind die ganzen Bildungsmaßnahmen Kannbestimmungen.


    Mein Tipp


    Wolfgang