Auszahlung von Urlaub

  • Hallo zusammen,


    wer kann mir weiterhelfen?


    Habe am Dienstag meinen Antrag auf ALG I bei der Agentur für Arbeit abgegeben.


    Von meinem ehemaligen Arbeitgeber bekomme ich noch Urlaub ausgezahlt. Mein Arbeitsverhältnis endete zum 31.08.2010. Jetzt soll aufgrund der Urlaubsauszahlung mein ALG für 5 Tage ruhen (soviele Urlaubstage bekomme ich ausgezahlt). Betrifft aber eigentlich den Monat August 2010 und nicht den September (Beginn ALG I).


    Handelt hier die Agentur für Arbeit richtig?

  • Hallo Peet,


    Nummer erhalten. Zuflussprinzip, in einem Zrtei des BSG, Alles was man nach beantragung von ALG II erhält ist Einkommen, sowohl Geld egal woher, sogar aus Straftaten, oder was, Lottogewinn 11,-€ für drei Richtige, Gewinn im Kruzworträtsel, die selbvstgestrickte wollenen Unterhosen der Oma usw. theoretisch auch das geerbte Eigeweckte und es wird angerechnet.


    Ausnahmen es kommt von sozialen Institutionen oder ist zweckgebunden.


    Wolfgang

  • Hallo,
    Das Zuflussprinzip gilt nur für ALG II.


    Ich weiss nur, dass es bei ALG I andere Zuverdienstgrenzen aus Erwerbstätigkeit gibt. So weit ich weiss wird die Steuerrückzahlung bei ALG I nicht angerechnet, deshalb werden Einkommensnachzahlungen wohl auch so betrachtet.
    Wolfgang