halli hallo bin neu :-)

  • hallo ihr lieben ich bin neu hier und hab da auch gleich mal ein paar fragen an die Experten hier :-)


    mein name ist Sabrina,bin 29jahre alt,momentan in ausbildung als altenpflegerin und bin ledig und habe ein kind und einen freund (Nicht der Kindsvater)


    soooo meine frage ist nun,ich bekomme ja meine ausbildungsvergütung und mein freund und meine tochter haben im september noch von der arge wohngeld und geld zum leben bekommen. diesen monat bekommt er nichts mehr, da,er seit heute in einer arbeit angestellt ist,ich mein ist ja alles schön und gut,aber wie soll ich von 517€ meine 2durchbringen und dann auch noch miete bezahlen???
    kennt sich da wer aus ob ich noch was beantragen kann??? ich glaub es eilt weil sonst hab ich meine vermieterin auf der matte stehen :-)
    danke schon mal im vorruas... ach und was ich noch wissen wollte,kann ich für meine kleene geld beantragen trotz das ich in der aubildung bin??? bekomme keinen unterhaltsvorschuss mehr weil sie schon 6,5jahre alt i und ihr "vater" nicht zahlungsfähig ist...


    danke für rasche antwort

  • wie einen Überbrückungszuschuss??? habe ich ja noch nie was davon gehört,was ist das genau und wie lange bekommt man das? bekomme ich das auch obwohl ich mit meinem Freund zusammen wohne?? und wie hoch muss da das einkommen sein?
    sorry aber ich check nichts von all dem :-(

  • Hallo,
    er meint Darlehen.


    Erhält dein Freund diesen Monat noch Lohn oder Gehalt, so hat er keinen Anspruch mehr und es läuft nur über ein Darlehen das er bei der ARGE erbitten muss. Geht das Geld erst nächsten Monat auf sein Konto ein, so hat er diesen Monat noch Anspruch auf ALG II als Zuschuss(muss nicht zurückgezahlt werden), denn er ist dann noch bedürftig.


    Für deine Tochter könntest du noch Bekleidungsgeld beantragen, ist aber sehr trickreich, mache ich gerade mit einer Anzahl von Eltern in Stade, Bremerhaven und Bremervörde. Falls du schon vor 08.2009 im ALG II/Sozialgeld Bezug warst, hast eventuell Ansprüche auf rückwirkende Zahlungen, die bis zu 3300,- € sein können. Die ARGE wird es natürlich verneinen. Wenn du möchtest prüfe ich einen Berechnungsbogen aus dieser Zeit, bitte mit geschwärzten personenbezogenen Daten, Beträge müssen natürlich sichtbar sein. Nur die Berechnungen mit einer lesbaren Auflösung bitte. E-Mail-Adresse[email protected]



    Gruß


    Wolfgang

  • Hallo Sano,


    da Dein Freund erstmals zum Monatsende oder noch später seinen Lohn bekommen wird, könnt ihr von den genannten € 517 den Monat nicht bestreiten.
    Dein Freund sollte dringend die ARGE aufsuchen, den Fall schildern und ein Übergangsgeld beantragen, welches meines Wissens als Darlehen gewährt wird.
    Bekommt er seinen ersten Lohn nach dem 31.10. auf sein Konto, hätte er sogar noch Anspruch auf die vollen Leistungen (Hartz IV) für den Monat Oktober, da ihm in diesem Monat kein Lohn zugeflossen ist.


    Also erst einmal klären, wann der erste Lohn zufließt und dann zur Arge.


    vG Berthold

  • also er bekommt definitiv seinen ersten lohn im monat november,da er heute ja erst angefangen hat... aber danke für die schnellen antworten, und wie sieht es dann aus? ich meine,kann ich,da mein kind nicht seines ist, geld beantragen weil ich bekomme ja auch kein unterhalt von ihrem "Vater"?


    und ich bekomm kein ergänzendes harz4 aus welchen gründen auch immer,ich vesrtehs einfach net