Neue Stadt, neuer Anfang

  • Hallo, ich weis nicht genau ob das jetzt der richtige bereich ist in dem ich das schreibe aber falls es dadurch zu problemen kommt, bitte ich den beitrag einfach zu verschieben.


    Ich habe ein paar fragen zu denen ich erstmal meine vorgeschichte erzählen sollte um die umstände besser zu begutachten.
    Ich bin "Stadt A" geboren und mit 11 Jahren nach der scheidung meiner eltern, mit meiner mutter zusammen nach "Stadt B" gezogen. Nach 2 Jahren wurde ich dann von meiner Mutter in eine Betreute WG gesteckt da wir uns nur noch gestritten haben und das zusammenleben einfach nicht mehr funktioniert hat. Dort habe ich dann 1 Jahr lang gewohnt und bin danach zu meinem Vater zurück gezogen nach "Stadt A". Dort wurde ich aber mehrfach von meinem Vater geschlagen und beleidigt wodurch ich es dort nicht mehr aushalten konnte (Er ist ein Agressiver Alkoholiker, der auch schon als solcher beim Arbeitsamt in "Stadt A" bekannt ist) bin ich bei ihm wieder ausgezogen und zu meiner neuen Freundin und ihrem Vater gezogen. Das Amt hatte dem nur zugestimmt weil sie die Situation zwischen mir und meinem Vater kannten. Dort lebe ich jetzt seit 3 Jahren und wir haben uns sehr auseinander gelebt, was wohl auch damit zu tun hatte das wir sehr überstürzt, aus der notsituation raus zusammen gezogen sind. Wir streiten uns nur noch und es steckt so gut wie keinen funken liebe mehr dahinter. Wegen dem ganzen, ich nenne es jetzt mit grund, psychokrieg bin ich schon mehrfach in depressionen verfallen wodurch ich bald eine therapie anfangen werde. Nun will ich aber weg von hier, zurück nach Stadt B um dort in einer eigenen Wohnung ein neues Leben anzufangen, meinen Abschluss endlich nachzuholen um eine ausbildung anzufangen. Ich bin jetzt 21.
    Meine Frage ist nur wie ich das machen soll?
    Meine Mutter sagte schon das Amt würde das evtl nicht mitmachen und ich sollte vielleicht den weg über das Jugendamt gehen da ich ja noch unter 25 bin um so vielleicht an eine Wohnung in Stadt B zu kommen.
    Was muss ich jetzt tun? Zum Amt gehen und was genau beantragen? Erst zum Amt in Stadt A oder B? Oder erst zum Jugendamt in Stadt A oder B? Ich habe es schon bei bekannten mitbekommen das sie Ämter in verschiedenen Städten nicht gerade gut zusammen arbeiten und wenn ich meiner Freundin jetzt sage das ich ausziehe muss es auch sofort geschehen und ich muss dann einen ort haben wo ich hin kann denn zu meiner mutter kann ich nicht und zu meinem vater kann und ich will ich auch nicht. Wie gesagt wird es nach der Trennung dann logischerweise direkt zu einem rauswurf kommen sodass ich keine zeit mehr habe eine wohnung zu suchen also sollte das so schnell es geht vorher passieren, aber ich werde die angst einfach nicht los das es sich zu lange hinzieht mit den Ämtern sodass ich meiner Freundin noch lange was vormachen muss nur damit ich ein dach über den kopf habe, das will ich nicht mehr und ganz von unseren problemen abgesehen hat sie das dann auch nicht verdient.


    Ich wär über jeden Ratschlag sehr dankbar!

  • Hallo Shedslow,


    ich gehe mal davon aus, dass Du bereits Hartz IV beziehst.
    1) Geh einfach zur ARGE/Job-Center Deiner Stadt und sag denen, dass Du in Stadt B ziehen möchtest und laß Dich informieren, wie teuer eine angemessene Wohnung in Stadt B für Dich sein darf. Die maximale Größe liegt für 1 Person bei 50 m².
    2) Mach Dir eine Liste mit allem was Du für eine eigene Wohnung brauchst (Möbel, Hausrat) und erkundige Dich in einem örtlichen Gebrauchtmöbelmarkt der Stadt B, wie teuer dies alles zusammen kommen würde.
    3) Suche Dir in Stadt B eine angemessene Wohnung, aber unterschreibe keinen Mietvertrag, sondern melde Dich erst mal bei der ARGE/Job-Center in Stadt B und laß Dir die Wohnung genehmigen. Gleichzeitig stellst Du dort Antrag auf eine "Wohnungs-Erstausstattung", damit Du zu jenen Möbeln kommst, die Du noch nicht hast. Diese Erstausstattung ist ein Zuschuss, kein Darlehen, Du brauchst das Geld also nicht zurück bezahlen.
    4) Sobald Dir die ARGE/Job-Center die ausgesuchte Wohnung genehmigt hat, darfst Du den Mietvertrag abschließen.


    Was Deine Mutter da sagt, ist nicht richtig! Auch wenn Du noch unter 25 bist, hast Du in Deinem Fall Anspruch auf eine eigene Wohnung, da Du ja schon längst aus berechtigten Gründen ausgezogen bist. Das Jugendamt brauchst Du deshalb nicht aufsuchen.
    Sollte Dir die ARGE/Job-Center Probleme machen, melde Dich einfach wieder.
    Ich wünsche Dir viel Erfolg für Deinen Neuanfang!


    vG Berthold