elterngeld

  • hallo,
    wenn ich mir mein elterngeld ausbezahlen lasse, welches ich auf 2jahre gelegt hatte, darf das arbeitsamt die einmal zahlung als einkommen mit einrechnen.??
    es sind 7 monate zu 150,-.
    wenn man doch ein sparvermögen haben darf, müßte das doch darunter fallen. nur das es bei der elterngeldstelle gespart wurde, und nicht auf der bank.
    versteht ihr?
    aber wie sieht es gesetzlich damit aus.
    dürfte mir das arbeitsamt nun die auszahlung meines elterngeldes wegnehmen oder nicht ???


    hoffentlich weiß dies jemand !
    liebe grüße
    drea43

  • hallo wolfgang,
    ehrlich gesagt , traue ich mich nicht dort nach zu fragen. vielleicht mache ich die dann erst richtig aufmerksam.
    und leiden können die mich auch nicht, weil ich schon einige widerspruchsverfahren mit denen am laufen habe.
    wenn die mir eins auswischen können freuen die sich doch nur.
    naja, ist halt so meine befürchtung. und da die aussagen ja auch widerrufen können, wie sie wollen, kann ich mich nicht unbedingt darauf verlassen.
    ich dachte das es da vielleicht eine gesetzeslage gibt, das es mir nicht weggenommen werden darf.
    danke dir.
    liebe grüße
    drea

  • Alles was du vor der Antragstellung an Geld hattest wird dir auf das Vermögen welches du haben darfst gerechnet.Das was du allerdings während des Bezuges bekommst wird angerechnet.Elterngeld ist ja bis 300 Euro anrechnungsfrei und alles was du dann mehr bekommst würde angerechnet werden.

  • Also, egal wieviele Verfahren in Sachen Widersprüche laufen oder nicht, ist die Arge verpflichtet ordentliche Antworten zu geben!
    Momentan gilt die bekannte Regel, dass entweder 300 oder 150 monatlich anrechnungsfrei beliben (siehe § 10 BEEG).
    Im SGB II gibt es keine Aussage über eventuelle Einmalauszahlung, allerdings ist im § 6 des BEEG nichts zu finden, dass man sich Elterngeld "auszahlen" lassen kann.


    Wichtig noch, Elterngeld hat nichts mit Vermögen zu tun!!!!!


    MFG