Bedarfsgemeinschaft oder Wohngemeinschaft??

  • Ich wurde anfang Juni von Zuhause rausgeworfen und habe seit dem 11.08. meine eigene Wohnung. Bisher erhalte ich noch keine Leistungen und bezahle alles selbst vom Kindergeld. Da ich mir die Wohnung selbst nicht leisten konnte habe ich einen Mitbewohner. Da wir nur eine 2 Zimmer Wohnung haben teilen wir uns ein Schlafzimmer. Wir hätten gerne eine Schlafcouch im Wohnzimmer aber dafür fehlt momentan das Geld. Er ist noch bis Februar Azubi mit ca. 700 € Nettoverdienst + Kindergeld. Das Amt für Kommunale Arbeitsförderung hat jetzt auch Unterlagen von Ihm angefordert zwecks Verdienst und sowas. Meine Betreuerin meinte heute zu mir das sie mir noch kein Geld überweisen kann und auch keinen Vorschuss geben kann da erst geprüft werden muss ob wir eine Wohngemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft sind.


    Habt ihr vielleicht einen Tipp für mich wie ich alles beschleunigen kann und vorallem das meinem Mitbewohner nichts passiert (finanziell). Weil er kann ja nichts dafür das ich Hartzt IV beantragen musste.....

  • Hallo Katy,


    Du solltest Deine Betreuerin darauf aufmerksam machen, dass Du mit Deinem Freund 1 Jahr lang quasi auf Probe zusammenleben darfst, ohne dass das Einkommen Deines Freundes mit Deinen Leistungen verrechnet werden darf. Erst nach Ablauf dieses Jahres darf von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgegangen werden.


    vG Berthold

  • Das mit dem Probejahr habe ich auch schonmal gehört. Es war nur so das einer vom Sozialamt da war, sich die Wohnung angeschaut hat und gesagt hat das wir unter eheähnlichen Umständen leben (Zwecks einem Zimmer und da wir füreinander Einstehen und Verantwortung übernehmen)


    Gilt das mit dem Probejahr dann trotzdem noch?

  • Hallo,


    für euch gibt es das Formular VE; Linkhttp://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-VE-Verantwortungs-u-Einstehensgemeinschaft.pdf. Werden alle Fragen mit Nein angekreuzt, dürft Ihr nicht gleich als BG eingstuft werden, sondern habt wie Berthold schreibt das Probejahr. Leg nicht von deinem Mitbewohner die Kontounterlagen, Einkommensbescheinigung usw. vor, sonst wird behauptet du dürftest über dessen Vermögen oder Einkommen verfügen.


    Die Urteile der letzten Zeit sagen auch gemeinsamer Einkauf und Sex sind kein Beleg für eine BG. Also Nahrungsmittel, Reinigungsmittel usw. dürfen bei ALG II - Bezug gemeinsam eingekauft werden. In der Sozialhilfe sieht es anders aus, ich glaube auch bei den Voraussetzungen für eine BG, denn VE gilt nur im Rahmen des SGB II.



    Gruß
    Wolfgang

  • Vielen Dank für diesen Link der hat mir sehr weiter geholfen. Alle Fragen wurden mit nein beantwortet. Als unsere eigene Begründung haben wir gesagt wir stehen nicht füreinander ein sondern wir leben nur zusammen in einem Haushalt, zumal auch beide von uns in einer Partnerschaft leben.


    Leider habe ich letzte Woche schon seine Lohnabrechnungen plus Kontoauszüge eingereicht (Amt hat mir Frist gesetzt) Wie refel ich das jetzt am besten??