Dringend

  • Hallo,
    brauche dringend eine Auskunft: Tochter ist in der Lehre, hat mit einem Freund zusammengelebt, und sich getrennt. Sie hat die Wohnung behalten, kann diese (380€ nicht mehr von dem Lehrlingsgehalt (ca 600€) bezahlen. Sie hat alles soweit versucht, beantragt: Ausbildungsbeihilfe zubekommen. Diese Behörde hat den Zuschuss abgelehnt, da Tochter vom Vater , Unterhalt bekommen müsste. Dieser will nicht zahlen. Sie war beim Anwalt, und er meinte, die Klage würde ein Jahr dauern. Bei meiner Tochter droht nun die Wohnungskündigung, wegen nicht Zahlung der Miete. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie sie schnellstens die Miete noch zahlen könnte (Behörde)??????
    Wir sind ratlos

  • Hier erstmal eine Frage, wie alt ist die Tochter?


    Wenn 18j hat sie einnahmen von 784€ inc Kindergeld, da gibt es keine Stütze vom Staat, minus 90€ Berufsbediingte Aufwendung auch keinen Unterhalt vom Vater. Da der Bedarf von 640€ für Kinder mit eigenem Hausstand bei rest von 694€ gedeckt ist.
    Außerdem bei außer Haus Unterbringung bist auch Du Unterhaltspflichtig selbst bei Minderjährigen.Deswegen kann Ich die Antwort des RA nicht verstehen.Ich sehe hier keine Chance auf Unterhaltsklage da der Bedarf nach DDT gedeckt ist. Es sei denn der KV hat ein überdurchschnittlich hohes Gehalt.