Anspruch auf eine Wohnung für meinen Bruder?

  • Hallo liebe Nutzer des Forums,


    ich bin neu hier und hoffe, dass ich einige Tipps von euch bekommen kann.
    Folgende Problemschilderung:
    Mein Bruder ist 27 Jahre alt, derzeit wegen Depression - er ist in Behandlung - krank geschrieben und erhält derzeit noch Krankengeld. Er ist leider arbeitssuchend und wenn er quasi wieder gesund geschrieben wird, bekommt er noch ca. 1 Monat ALG I und würde dann in Hartz IV abrutschen. Das Problem ist, dass er derzeit noch zu Hause lebt, aber ausziehen soll und aufgrund nicht leichter familiären Verhältnisse es aus meiner Sicht auch das Beste ist, wenn er auszieht, da die Situation zu Hause für ihn doch sehr belastend ist. Hätte er überhaupt Anspruch auf eine Wohnung, die vom Amt bezahlt wird? Wie ist die beste Vorgehensweise?


    Danke im Voraus.
    Grüße
    melscha

  • Hallo melscha!


    Ja, diesen Anspruch hat er mit Hartz IV da er über 25 ist. Die Wohnung darf nicht größer als 50 qm sein und muss sich von den Kosten her im Rahmen der für seine Region gültigen "Höchstgrenzen der Kosten für Unterkunft und Heizung" bewegen. Wie viel das sein darf, findest Du hier:


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    oder kannst Du bei der für ihn zuständigen ARGE/Job-Center erfragen.
    Insofern er keine eigenen Möbel hat, bitte eine Liste, mit allem was gebraucht wird, erstellen und bei einem Gebrauchtmöbelmarkt checken, wie teuer das kommt. Mit dieser Liste dann zur ARGE und Antrag auf eine Wohnungs-Erstausstattung stellen.


    vG Berthold