kleine Spende wird eingezogen

  • Ein freundliches Hallo,


    ich möchte garnicht soweit ausholen, bevor es kompliziert wird.


    Da meine Wohnung unverhältnismässig teuer ist, beziehe ich leider nur 210 Euro. Die fehlenden 160 Euro werden einbehalten. Trotz intensiver Wohnungssuche war ich bisher erfolglos. Nun, das ist auch nicht an dieser Stelle von Bedeutung ausser eben der niedrige Satz von 210 Euro.


    Von den 210 Euro, muss selbstverständlich noch derStrom bezahlt werden, nunmehr bleiben mir 170 Euro zum Leben. Das dies Menschenunwürdig ist, brauche ich hier keinen zu erzählen. Ich möchte auch nicht Jammern.


    170 Euro für Essen, Kleidung,Hygiene,Freizeit etc. reichen nicht aus ... Nein - auch nicht wenn man sehr sparsam ist.


    Warm essen ist nicht immer drin und aus diesem Grunde habe ich von einer Bekannten zwei Summen von á 100 Euro auf mein Konto überwiesen bekommen. Das Geld wurde dafür gedacht meine Stromrechnung zu begleichen die vom abstellen bedroht war und als Geburtstagsgeschenk für mich und meinen kleinen Sohn.


    Das Amt sieht dieses als Einnahme an, obwohl ich ausfühlich dargelegt habe, wofür das Geld benötigt wird.
    Im Klartext heisst es. Mir und meinen Sohn steht kein Geburtstagsgeschenk zu. Ich habe dem Amt erzählt das ich schon Menschenunwürdig leben muss, warum man mir jetzt auch noch die Geburtstagsgeschenke wegnimmt und mir nicht meine Stromrechnung zahlen lässt.


    Jetzt will das Amt das Geld einkasieren, indem sie mir das monatlich abziehen. Das heisst ich würde dann ja noch weniger haben. Hier muss doch endlich Schluss sein.


    Jetzt habe ich die Befürchtung das ich beim Gericht keinen Beratungsschein bekomme um mit Hilfe eines Rechtsanwalts diese Sache zu klären.


    Es gäbe da noch weitere Punkte die falsch liefen seitens des Amts (Wohnung) doch das wäre hier der falsche Thread.


    Meine Frage hierzu: Ist das überhaupt Rechtens ?Man darf keine private Spende bekommen um die Stromrechnung zu begleichen, um sich Essen zu kaufen und ein kleines Geburtstagsgeschenk für mich und meinen Sohn ( der nicht bei mir lebt) Ich kann mir das bei bestem Willen nicht vorstellen.


    Liebe Grüße


    Brian

  • Hallo Brian,


    auch eine Spende ist Einkommen und gleichwie es zustandegekommen ist, bleibt es bis € 100 anrechnungsfrei (§ 11 SGB II). Sollten sich also diese von Dir genannten € 200 auf mindestens 2 Monate verteilen, darf Dir das Amt diesbzgl. nichts anrechnen.


    vG Berthold

  • das ist keine spemde, sondern das ist ein geschenk. somit ist es von der arge richtig, selbiges als einkommen anzusehen. der jährliche freibetrag für derartige nebeneinkünfte beträgt allerdings nur 50 euro. die arge darf also in der tat 150 euro mit dem hartz4-geld verrechen. da gibt es auch kein verteilen über 2 monate.

  • Sind Spenden als Einkommen anzurechnen?


    Spenden sind in der Regel einmalige Zuwendungen im Sinne des § 11 SGB II. Die Berücksichtigung einmaliger Einnahmen ist in der Alg II/Sozialgeld-V geregelt. Danach sind einmalige Einnahmen auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag anzusetzen, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist. Diese Formulierung lässt es zu, Spenden aus Hilfsaktionen anrechnungsfrei zu belassen, auch wenn sie grundsätzlich einem ähnlichen Zweck wie die Regelleistung nach § 20 SGB II dienen.

  • Es handelt sich um eine einmalige Hilfsaktion. Ich kann Brian nur raten, gegen einen Bescheid, welcher ihm diese Zuwendung anrechnen will, mittels Widerspruch vorzugehen.
    Ich habe ähnliches selber erfahren und Recht bekommen. Natürlich wird so etwas immer eine Einzelfallentscheidung sein, kann aber durchaus von Erfolg gekrönt werden.


    vG Berthold

  • klar kannst du oder andere den leuten dämliche tipps geben, von pontius nach pilatus zu rennen. aber dieser hier vorliegende fall ist klar und eindeutig.
    der oder die "spenderin" kann die 200 euro nicht von der steuer absetzen, weil ein hartz4-empfänger nun mal keine gemeinnützige institution ist.
    mein tppp für das nächste mal: nur bares ist wares!

  • Ich gebe hier keine dämlichen Tipps, dass verbitte ich mir! Wenn ich im nahezu gleichen Fall Recht bekommen habe, dann werde ich hier meine Meinung nicht revidieren, schließlich gibt es auch für Brian die gleiche Chance wie vor einigen Monaten für mich.
    Dies generell abzutun stellt Dich auf die selbe Stufe wie jene Rechtbeuger die sich SB nennen.

  • Wenn man Deine Kommentare hier so liest, ist der Zweifel sicher angebracht, ob Du überhaupt weist, wovon Du redest. Leute, die hier eine Antwort auf ihre Fragen suchen zu beleidigen spricht nicht gerade für Dich.
    Wahrscheinlich wurde mir eine solche Spende nur deshalb nicht als Einkommen angerechnet, weil der SB weniger schlau war als Du.
    Wenn es eine Chance gibt, dann darf sie hier genannt werden ohne als dämlich betitelt zu werden und der Versuch kostet nunmal lediglich einen Widerspruch und keinen Marathon von Pontius zu Pilatus.


    @ Brian
    Natürlich bekommst Du falls erforderlich einen Beratungsschein beim Amtsgericht (Rechtspfleger)


    vG Berthold

  • Ihr Lieben,


    tieeeef einatmen....und wieder ausatmen.


    Tut gut gell ?


    Nun, leider sind beide Beträge am gleichen Monat erfolgt. Mit einem Widerspruch werde ich nicht weit kommen denn den bekommt genau der, der mich garnicht mag da ich vor längerer Zeit das Amt mal erfolgreich verklagt habe und der Amtsvorsteher der schuldige war. Seit dem kann ich einreichen was ich will, wird eh abgelehnt.


    Ich nehme hier viel mehr Bezug auf das wenige Geld was ich zur Verfügung habe. Ich denke 170 Euro zum Leben sind einfach zu wenig. Es gibt hier weit und breit sowas wie eine Tafel nicht. Ich müsste viele viele Km mit der Bahn fahren um zur nächsten Tafel zu kommen. Ist eben ein sehr kleiner Ort, dritte Strasse links kurz vorm Abgrund dann Vollgas geben und du stehst vor meiner Türe :)


    Das würde bedeuten wenn mir diese 200 Euro jetzt abgezogen werden das ich noch weniger hätte. Angenommen die ziehen 50 Euro im Monat ab dann blieben mit nur noch 120 Euro. Was sind das für Gesetze das man ganz legal in diesem Fall mit 120 Euro leben muss wenn auch nur Zeitlich begrenzt.


    Unser Amt ist nur sehr klein jedoch steinhart. Herz gibt es nicht. Ich habe meine SB gesagt es ist doch auch für den kleinen zum Geburtstag, ich kann ihn doch nichts kaufen. Sie antwortete : Was interessiert mich Ihr Sohn . Das werden wir Ihnen abziehen. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen und fertig. Eben auf eine sehr plumpe Art und Weise.


    Also Einzelfall fällt für mich aus. Es ist immer schwierig mit einem Anwalt. Ähnliche Sachen habe ich schon durch und die Sozialgerichte sind hoffnungslos überfordert. 2 Jahre könnte ein Entschluss dauern. Na - dann brauche ich diesen auch nicht mehr :) Einen Beratungsschein bekommt man nur wenn man Aussicht auf Erfolg hat und dieser ist hier nicht gegeben.

  • Hallo Brian,


    gehört auch dazu, dass man mal aneinander gerät ;)
    Also was die Geschenke anbelangt, hat Dein SB leider recht. Ich kenne das, wenn man da einmal angeeckt ist, sind einem die SB's selten noch gewogen. Allerdings bearbeitet den Widerspruch ein anderer SB als der Ersteller das Ablehnungsbescheids.
    In meinem Fall sollte der Betrag der zweckgebundenen, einmaligen Hilfsleistung zunächst auf mehrere Monate verteilt werden und wurde dann ganz fallen gelassen, da unter € 100. Wenn Du diese € 200 innerhalb nur eines Monats erhalten hast, mag das wieder anders aussehen.


    Die Wurzel des Übels aber ist in Deinem Fall die teuere Wohnung. Ist es denn wirklich so aussichtslos, dass Du eine angemessene Wohnung an Deinem Wohnort findest? Falls ja, solltest Du Deine Bemühungen auch dem Amt belegen können. Um diese zu unterstreichen wäre auch ein Besuch beim Wohnungsamt und die Beantragung eines sogenannten "B-Scheins" (Berechtigungsschein für eine Sozialwohnung) sinnvoll. Selbst eine kleine Bescheinigung, falls es an Deinem Wohnort keine Sozialwohnungen gibt, wäre gegenüber der ARGE wertvoll.
    Hintergrund des Gedankens ist, dass die ARGE auch die unangemessene Miete bezahlen muss, wenn trotz intensivster Bemühungen keine angemessene Wohnung zu finden ist.


    vG Berthold

  • @Berthold


    eine sehr kuriose Geschichte. Nach Trennung von meiner Freundin, verblieb ich alleine in der Wohnung und auch in dem Bundesland. Ich wurde aufgefordert mir eine kleinere Wohnung zu suchen was ich selbstverständlich alleine schon aus eigenem Interesse machte. In unserem kleinen Ort - Fehlanzeige hier gibt es nur große Wohnungen. In Nachbarorten -Fehlanzeige, ich denke jeder Vermieter kennt mich schon. Die Wohnungen sind meist Studenten vorbehalten.


    Ich habe mir sehr viele ohja sehr sehr viele Wohn ungen angesehen, 20 bestimmt. Leider hat immer jemand anders die Wohnung bekommen.


    Dann kam der Tag der Tage......mein Vermieter klingelt bei mir und sagte : Ich habe gute Neurigkeiten für sie...in der Parterre ist eine kleine Wohnung freigeworden. Hier ist der Mietvertrag für das Amt um dieses prüfen zu lassen.


    Freudig ging ich am nächsten Tag zum Amt und präsentierte stolz einen Mietvertrag mit nur 170 Euro kaltmiete zu sofort.


    Sie guckte mich müde an und sagte: Ich habe keine Zeit legen sie den auf dem Tisch und ich prüfe den sobald ich Zeit habe.


    Es verging eine Woche, es vergingen zwei Wochen......ich rufe beim Amt an und frage nach. SB nicht im Hause ich kann ihnen da nicht weiterhelfen. Ich sagte sie soll mich wenn sie wieder im Hause ist kontaktieren.


    Es vergingen drei Wochen. Sauer ging ich zum Amt und fragte warum ich solange warten muss. Antwort der Vertretung : Einen Mietvertrag ? Weiss ich nichts von. Ihre SB ist krank und wird ein paar Wochen ausfallen.


    Ja wie sie ist krank und was hat das mit meinen Mietvertrag zu tun , hinterfrage ich. Sie öffnet den Schrank und holt meinen Vertrag aus dem Schrank.......Ohh den habe ich nicht gesehen, es tut mir leid ich bin überfordert da ich jetzt zwei Abteilungen übernehmen muss.


    Ich sagte Ihr: Gute Frau, bei allen Verständnis aber solche wichtigen Verträge gehören nicht in den Schrank sondern in die Ablage zu den Akten die noch nicht bearbeitet sind. Ich werde den Vertrag prüfen und melde mich bei Ihnen.


    2 Tage später kam mein Vermieter zu mir und sagte : Da sie die Wohnung scheinbar nicht haben wollten, da ich bis heute den Vertrag nicht unterschrieben wiederhabe, habe ich die Wohnung anderweitig vermietet. Ha Ha sagte ich, der Vertrag liegt immer noch beim Amt.


    Wohnung weg.


    Ich beschwerde eingereicht, so geht das ja nicht. Ich sollte mich bemühen eine günstigere Wohnung zu suchen, ich habe eine gefunden und dieser wurde schlichtweg nicht genehmigt. Ich pochte darauf das ich Anspruch habe auf den Regelsatz von 359 Euro. da ich mich nunmal erfolgreich bemüht habe.


    Selbstverständlich Herr ........


    Nur 1 Tag später Post vom Amt. Suchen sie sich eine günstigere Wohnung. Ich rief sofort an.....ich habe eine günstigere Wohnung gefunden.... Sieeeee haben diese nicht genehmigt. Ich ? ne ich nicht ...ich war krank.


    Ich sofort zum Rechtanwalt. Keine Chance Herr ...... 2 Jahre kann es dauern bis hier ein Entschluss kommt.


    Ich habe das Gefühl ich kann machen was ich will, man will mir einfach nicht helfen.

  • Hallo Brian,


    die ARGEN heissen nicht umsonst so, weil dort vieles im Argen liegt. Dort ein Problem im persönlichen Gespräch oder auch am Telefon lösen zu wollen, ist der erste Fehler. Das, was man sich dabei an Unsinn anhören muss, würde der SB niemals in einen Bescheid schreiben. Der Grund das persönliche Gespräch zu suchen sind meistens Aufgebrachtheit oder Ungeduld und beides sind schlechte Berater, denn schneller kommen die Dinge dadurch nicht in die Gänge.
    Sollte sich solch ein persönlicher Kontakt dennoch nicht vermeiden lassen, dann stets den Abwimmel-Versuch mit der Frage beantworten: "Wo steht das geschrieben?"


    Besser ist allemal ein schriftlicher, formloser Antrag, der zwangsläufig einen ebenso schriftlichen Bescheid nach sich ziehen muss, gegen welchen man Widerspruch einlegen kann. Wird auch dieser abgeschmettert, muss nicht zwangsläufig der Gang zum Sozialgericht folgen, das dauert, wie Du selbst schreibst, viel viel zu lange. Besser ist es, sich das eine oder andere Sozialgesetz zu Gemüte zu führen, sein Anliegen nochmals neu zu formulieren und hinsichtlich der Ablehnung einen Überprüfungsantrag zu stellen.


    An Deiner Stelle würde ich nun einen schriftlichen Antrag auf Übernahme der gesamten, tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung stellen, mit der Begründung, dass Du trotz intensivster Bemühungen keinen angemessenen Wohnraum gefunden hast. Natürlich musst und wirst Du Dich diesbzgl. auch weiterhin bemühen, aber solange Du nicht fündig geworden bist, sind Dir die tatsächlichen KdU zu gewähren.


    Wie schon gesagt, wäre ein solcher "B-Schein" oder zumindest eine Bestätigung, dass diesen zu beantragen sinnlos ist, da keine Sozialwohnungen vorhanden, sehr wichtig, um Deine Bemühungen zu unterstreichen.


    vG Berthold