eigene wohnung mit 20 (vollzeitstelle)

  • Zitat

    So wie du das schreibst würde es bedeuten das keiner unter 25 zu Hause ausziehen darf nur weil er vielleicht bedürftig werden würde.Sobald aber die finanziellen Möglichkeiten gegeben sind kann auch bereits ein Azubi zu Hause ausziehen und eine eigene Wohnung nehmen


    habe ich nie geschrieben. jeder kann jederzeit ausziehen.


    Zitat

    Es gibt sehr viele unter 25 jährige die bereits eine eigene Wohnung haben und dann trotzdem Leistungen bekommen


    habe ich nie bestritten. waren alles einzelfallentscheidungen.


    Zitat

    Wo steht denn geschrieben das die Eltern die Kinder wieder aufnehmen müssen wenn diese bereits längere Zeit eine eigene Wohnung haben aber nun arbeitslos geworden sind?


    nirgendwo steht das geschrieben. es steht lediglich geschrieben, dass unter 25jäh. grundsätzlich keinen anspruch auf erstattung der kosten für eine wohnung haben,(stichtag 17.02.2010) sogar hier im portal


    http://www.sozialleistungen.in…/angemessene-wohnung.html


    ihr sollt den leuten doch nur nicht einreden, dass das alles ein selbstläufer ist und der staat mal auf die schnelle das geld locker macht.

  • Du drehst dich bei deinen Aussagen im Kreis und drehst dir alles so zurecht wie du es gerne hättest.Nur mal als Beispiel was sicher überall auch anders gehandhabt werden kann.Die Freundin meiner Tochter ist bei Beginn der Lehre zu Hause ausgezogen und bekam aber dann keinen Arbeitsplatz.Die Eltern wollte dann die Tochter auch nicht mehr unterstützen weil die Lehre ja abgeschlossen war also auch keine Unterhaltspflicht mehr bestand.Sie bezieht seither Leistungen und bekommt auch die Wohnung finanziert und das alles ohne Probleme.Sie ist übrigens 21.

  • genau so ist es. es war bei deiner bekannten eine einzelfallentscheidung. dazu gibt es in den bundesländern jeweils unterschiedliche fachanweisungen.
    es ist aber abwegig zu behaupten, weil es bei deiner bekannten nun mal so ist, dass es eine bundesweite reglung ist.


    zudem stellt sich dazu ja noch eine ganz andere frage: die dauer des selbstständigen wohnens des u25jäh. reicht dann schon ein monat aus oder ein halbes jahr oder zwei, drei jahre,
    ich will damit sagen, das es keinerlei verebindliche regeln oder paragraphen dazu im sgb2 gibt.

  • Es gibt hier wenig Spielraum für Einzelfallentscheidungen!
    Wie ich schon in einem anderen Thread geschrieben habe und wie auch Kitty richtig anmerkt, ist der Fall ohne den "Good Will" der Eltern schon entschieden.


    Nun könnte man meinen, es handle sich in solchen Fällen um "böse Eltern", wenn sie ihr Kind nicht mehr aufnehmen wollen oder das Verhältnis der beiden sei zerrüttet. In der Realität wird es wohl eher so sein, dass sich die Eltern mit dem "Kind" absprechen, um eben den Behalt der Wohnung für das "Kind" zu sichern.


    Gruß Gawain

  • Ja, auch das ist ein Entscheidungs-Kriterium Kitty. Ich erinnere mich an einen Fall, in dem der Betroffene lediglich per Mietvertrag nachweisen musste, dass er die Wohnung schon länger als 1 Jahr bewohnt.


    Wenn man wie ich mit mehr, als nur einer Arge zu tun hat, sieht man erst, wie unterschiedlich die SB's von ihren Vorgesetzten angewiesen wurden, sodaß man eigentlich keinen dieser Fälle pauschal beantworten kann. Aber wichtig ist ja, dass man für den Fall der Fälle den entsprechenden Ausweg findet ;).
    Dies ist kein Abzocken, wie hier schon angeführt wurde, sondern ein in meinen Augen legitimes Suchen nach Schlupflöchern. Kein Anwalt macht es anders.


    Gruß Gawain