Rückerstattung

  • Hallo liebes Forum,


    im Sommer letzten Jahres wurde mir in diesem Forum sehr geholfen. Ich hatte einne neue Arbeit in xyz aufgenommen und wollte umziehen aber die ARGE aus xyz wollte mich nicht haben. Nur mit Hilfe des Forums (Tipp: einstweilige Anordnung beim sozialgericht ) habe ich es geschafft. Ich konnte mich nicht mehr bedanken und berichten wie es weiterging, da ich von einemTag auf den anderen umziehen musste. Das alles als alleinerziehende Mutter mit drei Kinder, täglich arbeitend und 120 km fahren, ohne Urlaub und noch Abendschule besuchend alles Packen renovieren usw..da hatte ich es leider nicht mehr geschafft ins Forum reinzuschauern und mich zu bedanken.


    Vielen Dank an Euch alle, ohne Euch wären viele Menschen verloren....


    Jetzt zu meiner aktuellen Situation. Nach genau einem Jahr bin ich gekündigt worden. Der Arbeitsvertrag war erst mal ab Juni 2009 Teilzeit und dann ab September 2009 Vollzeit. Die Arge xyz wusste bescheid, hatte meinen Arbeitsvertrag kopiert und schließlich war dies auch der Grund warum ich nach xyz umziehen musste: die Vollzeittätigkeit. Den ganzen Zeitraum über habe ich noch aufstockend Alg.II bekommen. Ich habe der Arge jeden Monat meine Gehaltsabrechnung geschickt und sie über jede Änderung immer informiert. Sie hat lückenlos alle Kontoauszüge bekommen.


    Ich wusste sie hat mich auf dem Kieker, weil ich den Zuzug erzwungen habe, gegen ihren Willen. Daher habe ich höllisch aufgepasst ihr alle infos zukommen zu lassen. Sie hatte mir auch Probleme bei der Kaution gemacht, obwohl das von dem Wohnungsamt übernommen wurde, sie wollten mir jedoch ein paar Formulare nicht ausfüllen. Erst als ich mit dem Anwalt gedroht habe ging es ganz schnell.


    Zurück zum Thema, die Arge fordert jetzt knapp 900,00 EUR zurück. Sie hätte falsch berechnet, es hätte mir nicht zugestanden... Sie baten um Stellungnahme, die ich ihnen gab: ich habe ihnen immer allses rechtzeitig zukommen lassen und sie hatten alle meinen Unterlagen um richtig zu berechnen. Jetzt kam der zweite Brief ich muss auf jeden fall zurückzahlen und so formuliert:


    die entscheidungen vom xx.xx, xx.xx, xx.xx und xx.xx werden vom (anderes Datum) 01.09.2009 bis 31.01.2010 für Sie und Ihre Kinder teilweise in Höhe von 898,85 Euro aufgehoben.
    Dann sind die Beträge einzeln aufgelistet für Sept. und Jan.
    Begründung:
    Sie haben während des genannten Zeitraums einkommen aus Beschäftigung bei Firma xy erzielt.
    Mit den nachgewiesenen Einkommensverhältnissen waren Sie und Ihre Kinder nicht in bisher festgestellterund bewilligter Höhe hilfebedürftig....
    :confused:
    Ich habe vom 01.06.2009 bis 31.05.2010 gearbeitet!!Monatlich meine Gehaltsabrechnung eingereicht , die Anträge immer richtig ausgefüllt..was ist das für eine Begründung? Ich habe doch die ganze Zeit über aufstockend Hilfe erhalten, je nach meinem Gehalt.So viele Neuberechnungen immer erhalten ich konnte sie natürlich nicht nachvollziehen, aber als ich mehr verdient habe ich weniger bekommen und umgekehrt. Ich kann mir auch nicht vorstellen warum sie sich den Januaar und Sept.ausgesucht haben.
    Die haben doch mist gemacht?Ich lebe jetzt von Arbeitslosengeld I und aufstockend ALG II, an der Armutsgrenze, woher soll ich bitte das Geld zurückzahlen?
    Ich habe nächste Woche einen Termin bei meinem Anwalt. Ich weis aber nicht ob er sich mit solchen Fällen auskennt.
    Deswegen wäre ich für jeden Hinweis, Tipp oder Paragraph dankbar.


    Liebe Grüße


    weisnixe

  • Hallo


    und danke für den Link. Bei ihm istjedoch eine andere Begründung genannt: grob fahrlässig usw. Die Beweislast liegt nun bei ihm.


    Bei mir ist eine andere Begründung aus der nicht genau hervorgeht wo der Fehler liegt. Da steht :


    Sie haben während des genannten Zeitraums einkommen aus Beschäftigung bei Firma xy erzielt.(Sie hatten meinen ArbeitsVertrag vorliegen, ich hatte nicht zwischenzeitlich aufgehört oder wieder angefangen, also keine neue Situation)Mit den nachgewiesenen Einkommensverhältnissen (hatte ich denen damals monatlich zugeschickt, andere Nachweise haben die auch heute nicht)waren Sie und Ihre Kinder nicht in bisher festgestellterund bewilligter Höhe hilfebedürftig....(geht da nicht hervor dass die falsch festgestellt und falsch bewilligt haben?)
    Sie haben es nach fast einem Jahr im Nachhinein festgestellt, ich frage mich anhand welcher Unterlagen?Sie hatten alle Unterlagen von mir Gehaltsabrechnung und Kontoauszug. Es hat sich nichts im Nachhinein bei mir geändert.


    Bin ich jetzt in der Beweislast?Natürlich habe ich Ihnen nicht per einschreiben die Abrechnungen geschickt. Hätte ich Ihnen die Abrechnungen nicht zugeschickt hätten sie meine Leistung eingestellt, so wurde mir das gesagt.
    Ich würde ja arm werden (ok ich bins ja schon) wenn ichalle Unterlagen und sonst was immer per Einschreiben schicken würde.


    LG

  • Ich denke die Idee mit dem Anwalt ist nicht schlecht denn ich kenne es so das du Gelder nicht zurückzahlen mußt wenn der Bearbeitungsfehler bei der ARGE liegt.In deinem Fall würde ich das so sehen denn du hast alle Unterlagen zur neuen Berechnung deines Anspruches immer rechtzeitig eingereicht und wenn du regelmäßig neuberechnungen bekommen hast dann konntest du auch davon ausgehen das alles seine Richtigkeit hat.Die berechnungsbögen kann eh kein Mensch nachvollziehen und somit mußtest du davon ausgehen das alles in Ordnung ist.Solltest du dennoch die Summe zurückzahlen müssen bleibt dir nur eine Ratenzahlung.

  • Hallo,


    ich war heute beim Anwalt. Langsam kommen wir der Sache näher.


    Er vermutet dass die Arge das Geld vom Januar zurück möchte, da ich im Januar das Gehalt für Dezember am 2 Januar und das Gehalt für Januar am 31Januar bekommen. habe.


    Praktisch nach dem Zuflussprinzip zwei mal. Demnach habe ich im Dezember kein Gehalt bekommen und im Januar doppelt. Mein Anwalt meint, wenn sie nach dem Zuflussprinzip berechnen (über ein halbes Jahr im Nachhinein), dann müssen Sie auch den Dezember berücksichtigen und mir das fehlende Gehalt ausgleichen. Meiner Meinung nach hätte ich dann wohl für den Dezember einen neuen Antrag stellen müssen, was natürlich rückwirkend nicht geht. Selbst wenn ich am 31.12.2009 gemerkt habe, dass das Geld nocht nicht auf meinem Konto ist, könnte ich nicht einen neuen Antrag für Dezember stellen.
    Mal bekam ich das Gehalt am Anfang des Monats manchmal am Ende. Im Arbeitsvetrag steht bis spätestens zum 3. des Folgemonats. Ich kann doch nicht jeden Monat( je nach Zahlungseingang)einen neuen Antrag stellen. Mit der Arge hatten wir am Anfang festgelegt, dass das Gehalt von einem Monat immer dem Folgemonat zugeordnet wird. Natürlich habe ich das nicht schriftlich. DAmals kannte ich noch nicht das Zuflussprinzip. Aber selbst wenn, ich habe mein Gehalt immer nur einmal bekommen und nie doppelt.
    Auch vom September wollen die Geld zurück, da habe ich jedoch nur einen Gehaltseingang, jedoch im August habe ich es genau wie im Januar für zwei Monate bekommen. Ich glaube die haben sich mit dem September vertan und meinten August.


    Was meint ihr dazu? Gabs schon so einen Fall im Forum?


    LG

  • Hallo weisnixe,


    wenn Dein Gehalt jeden Monat denselben Betrag ausmacht, ist der SB gehalten diesen als fixes Einkommen in Deinen Daten zu vermerken, wobei es dann keine Rolle spielt, ob das Geld am Monatsletzten oder am Ersten des Folgemonats eingeht.
    Auch wenn die Gehaltszahlungen vom Betrag her abweichen sollten, kann ein solcher Fixbetrag eingetragen werden, wobei die Differenz dann jeweils mit den Leistungen des Folgemonats verrechnet wird. Dies vielleicht als Anregung für Deinen SB für die Zukunft.


    Ich gehe davon aus, dass Dein Anwalt der ARGE darlegen wird, dass Du im Schnitt nicht mehr als 1 Gehalt pro Monat bezogen hast und es daher zu keiner Rückforderung kommen wird.


    Gruß Gawain

  • Ja, das sollte jeder SB eigentlich seiner Fachanweisung entnehmen, wie er solche Dinge zu handhaben hat. Einen separaten §§ gibt es dafür nicht.
    Aber wie ich schon sagte, wenn man Dein Einkommen der vergangenen Monate summiert und dann durch die Anzahl der Monate dividiert, dürfte klar sein, dass Du trotz mehrfachem Zufluß in 1 Monat nicht doppelt Gehalt bezogen hast und deshalb auch eine Rückforderung von Seiten des Amtes nicht gerechtfertigt ist.


    Gruß Gawain