günstigere Wohnung v.d. ARGE abgelehnt!

  • hallo
    brauche einen guten rat


    ich wohne in kreis viersen, aber einen nebenort süchteln. meine jetzige wohnung ist mit wbs.grundmiete ca.369,00 euro /also kalt. unsere fußbodenheizung läuft auf strom. also die arge bezahlt insgesamt warm miete 730,00 euro. bis jetzt fand jedes jahr eine nebenkosten erhöhung statt.(wohne seit 2007 dort.
    nun wollte ich in der stadt viersen,direkt mitte zentrum eine wohnung von 78 qm anmieten.(i.b.alleinerz.m.2 kinder) mein sohn ist vor 2 wochen 18 jahre geworden.
    die wohnung würde 500 euro kalt kosten. hat zentral heizung, mtl 80 euro,betriebskosten auch 80 euro.
    die wohnung ist total saniert hat einen vom vermieter gestellte einbauküche.
    dachboden,fenster und heizung-mit heizkörper wurde auf energiesparend erneuert und gedämmt.
    in zukunft könnte auf beide seiten kosten gesenkt werden.
    die jetzige wohnung hat jedes jahr einen heiz-strom überverbrauch zwischen 170-260 euro schwankend.
    die arge ist dennoch der auffassung das ich die neue wohnung nicht anmieten darf,weil die grundmiete zu hoch ist.
    auch wenn die nebenkosten der jetzigen wohnung höher liegen.der v.d. leistungabteilung meinte,es spielt keine rolle,weil die arge die heizung schließlich bezahle. auf mein argument,dass es doch wohl auf das gesamtpaket ankomme und da wäre die neue wohnung doch billiger.auf das ganze jahr umgerechnet könnte immerhin eingespart werden.
    die arge bleibt bei ihren standpunkt,dass sie die wohnung nicht genehmigt wegen der grundmiete,egal ob der vermieter als teilmöbiliert mit anrechnet.wäre nicht von belang.
    2011 ist wieder eine stromerhöhung angesagt und die jetzige wohnung ist 89 qm u. ich muss ja noch den eigenstrom bezahlen. ich habe angst vor der nächste jahresrechnung.
    ist das wirklich rechtens?:(

  • wieso? ich habe heute mal bei den bund der steuerzahler nachgefragt.die sehen dass ganz anders.es gilt nicht nur für uns die kosten zu senken,sondern auch für die komunen-argen. man hat mir dann auch den tipp gegeben nach zu forschen,ob es mehrere gleich gelagerte fälle gibt,da der bund der steuerzahler einzelne fälle nicht vertreten kann .es ist garnicht so abwegig die zweite seite der medaile auch zu betrachten.steuerverschwendung im einzelfall kann nicht verfolgt werden,sondern nur in mehrere fälle.
    zumindest ist mir zugestimmt worden,dass es ungewöhnlich ist eine teure wohnung gegen eine billigere vorzuziehen.
    nur leider brauchen die mehrere betroffene mieter, denen es eben so ergeht.
    natürlich hat die arge zum jetzigen zeitpunkt mehr macht,dass muss dennoch nicht so bleiben. immerhin hatte eine dame von der arge(auch leistungsabteilung) für die entscheidung des kolegen weniger verständnis.ich war nur nicht ihr fall,aber sie war sich sicher,dass mir die wohnung unter den vogegebenen kriterien genehmigt wird u. war daher überrascht.
    ich habe echt gedacht hier bekommt man antworten die mich verstehen lassen. wo auch mal über den tellerrand geschaut wird.
    jetzt könnte ich sogar eine arbeit bekommen,die fast in der nähe der anderen wohnung liegt.da es aber nur ein halbtags job ist,bin ich immer noch von der arge abhängig.das heißt fahrkosten,teure wohnung.so komme ich nie auf einen grünen zweig.

  • Hallo gerti,


    setzt man die beiden Wohnungen von denen Du sprichst in Relation, so ist Deine jetzige Wohnung sowohl von der Größe für 3 Personen und auch den Kosten der Unterkunft die weniger angemessene. Eigentlich hätte Dich die Arge längst auffordern müssen, dass Du Dir eine kleinere und günstigere Wohnung suchst. Damit wäre auch der zwingende Grund für einen Umzug gegeben, welchen Dein SB verschlafen hat.


    Ich nehme an, dass Du diese Angelegenheit mit dem SB persönlich besprochen hast und dem nichts Schriftliches zugrunde liegt. Natürlich könntest Du unter diesen Gesichtspunkten auch ohne Genehmigung der Arge umziehen und bekämst dennoch die Kosten der neuen Unterkunft bezahlt, da niedriger als die jetzige Wohnung. Einziger Nachteil, den ich jetzt auf Anhieb erkenne wäre, dass Dir die Arge keine Umzugskosten bezahlt.


    Dennoch würde ich an Deiner Stelle vorzugsweise das Ganze nochmals schriftlich verfassen, d.h. Du beantragst formlos die Genehmigung in diese neue, kleinere und günstigere Wohnung umzuziehen und benennst dabei auch die Daten der neuen Wohnung.
    Die Folge davon wird sein, dass Dir die neue Wohnung genehmigt wird, da der einzige Punkt des amtlichen Widerstandes, die angesprochene "Grundmiete", für den Entscheid überhaupt nicht relevant ist.


    Ich wünsche Dir eine schöne Zeit in der neuen Wohnung.


    Gruß Gawain