Kindesunterhalt wenn Kind "arbeitslos"?

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem. Ich bin 20,habe dieses Jahr mein Abitur gemacht und 1 Semester studiert,bis ich festgestellt habe das ist nicht das wahre, und will nun in einem Jahr eine Ausbildung anfangen.
    Ich wohne noch zu Hause, will aber ausziehen da unsere Familienverhältnisse eine Zumutung sind. Ich habe schon mit meinen Eltern gesprochen ob sie mir etwas zuschiesen jeden Monat, damit ich ausziehen kann,sie weigern sich aber obwohl sie zusammen ein Nettoeinkommen von ca. 4000 Euro haben, weil sie meiner Meinung nach einfach keine Lust haben Geld auszugeben. Ich habe einen 400 Euro Job und bekomme noch Geld von beiden Großeltern, das heißt ich habe so im Monat ca 500 Euro zusammen. Was ich da an Geld von meinen Eltern bräuchte wäre jetzt also weißgott nicht die Welt.


    Jetzt meine Frage - sind meine Eltern verfplichtet mir Unterhalt zu zahlen auch wenn ich jetzt ein Jahr bis zur Ausbildung quasi arbeitslos bin,abgesehen von meinem 400 Euro Job? Und an welches Amt wende ich mich da? Wenn ich mich jetzt an der Uni exmatrikuliere ist ja nichtmehr das Bafög Amt dafür zuständig.


    Wäre lieb wenn mir jemand helfen könnte.
    Grüße

  • Xale,


    Wenn du dein Studium abgebrochen hast und auch nicht vorhast weiterzustudieren besteht kein Anspruch auf Unterhalt, allerdings kannst Du Alg2 und noch Wohngeld beantragen. Sobald Deine Ausbildung beginnt kann Dein unterhaltsanspruch wieder aufleben, das kommt aber auch darauf an was Du netto verdienen wirst.