Arge fordert Erstattung der Wohnkosten wegen angeblicher Überzahlung??

  • Hallo,
    ich möchte euch kurz meine Situation und mein aktuelles Problem schildern:
    Aufgrund einer schweren Krankeit bin ich krankgeschrieben und musste die letzen 2 Monate von einem Arzt betreut werden, der nicht an meinem Wohnort praktiziert. Darüber habe ich auch ein Attest und dieses hat die Arge erhalten. Während dieser Behandlung habe ich unter der Woche bei Familienmitgliedern gewohnt, die in der Nähe des Arztes leben.
    Nun hat sich herausgestellt, dass diese Bahndlung noch länger fortgeführt werden muss und es anzuraten wäre den Wohnort zu wechseln.
    So habe ich bei der Arge einen Wohnortswechsel beantragt. Dieser wurde mir auch gewährt.
    Ich bin gerade dabei an meinem zukünftigen neuen Wohnort einen neuen Antrag zu stellen und eine WOhnung zu finden.
    Doch nun habe ich von der Arge wo ich noch gemeldet bin eine Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch erhalten:


    Dort wird gesagt"ich sei umgezogen und hätte meine neue Anschrift nicht rechtzeitig mitgelteilt. Der Umzug erfolgte angeblich in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Trägers."
    Dabei bin ich bei keinem anderen Träger gemeldet und beziehe auch noch keine Leistungen an dem Ort wo meine Bahndlung stattfindet. WIegesagt bin ich gerade dabei mich dort anzumelden.
    Und umgezogen bin ich ja auch nicht. Man könnte es vielmehr als ortsabwesend bezeichnen. Aber diesen Punkt habe ich ja mit meinem Sachbearbeiter geklärt.- Dass ich aufgrund meiner Krankheit woanders behandelt werden muss. Und er hat sogar ein Attest darüber erhalten.


    Ich soll nun für 2 Monate die Kosten der Unterkunft zurückzahlen, da ich grob fahrlässig meinen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen wäre.


    Was kann ich dagegen tun? Ich wurde ja gar nicht überzahlt in diesem Zeitraum. Die Wohnung musste ich ja trotzdem bezahlen.


    Wäre super wenn mir da jemand helfen könnte!

  • Müßtest du Widerspruch einlegen und es genauso wie dus hier schreibst begründen.Du bist krank geschrieben und deine Behandlung findet in einem anderen Ort statt was die ARGE auch weiß.Dies hat mit deiner Wohnung nichts zu tun weil du diese ja trortdem bezahlen mußt genauso als wäre es ein Krankenhausaufenthalt.Die ARGE unterstellt dir das du bereits umgezogen bist was ja aber nicht der Fall ist und dies kannst du ja nachweisen indem du z.B. eine Bestätigung deines Vermieters vorlegst das du noch in deiner Wohnung wohnst.Eine Nachfrage deiner ARGE bei der zuständigen Meldestelle hätte dies doch alles im Vorfeld klären können.Nur der beantragte Wohnortswechsel heißt nicht das dieser von dir bereits vollzogen wurde.Es müßte doch auch nachweisbar sein das die neue ARGE keine Unterkunftskosten zahlt.

  • Danke für deine Antwort! So wie du es schilderst hast du Recht, aber ich habe wohl etwas entscheidenes vergessen zu erwähnen: Ich bin zwar noch nicht umzogen und kann das auch nachweisen. ABER: Ich habe mich an dem Ort wo ich hinziehen will schon vor 2 Monaten beim EInwohnermeldeamt gemeldet... mir wurde gesagt dass man es in der Reihenfolge: Umzugsantrag stellen, Ummelden, Wohnung suchen, Antrag bei der neuen Arge stellen macht. Aber hätte ich mein Hirn eingeschaltet hätte ich mir denken können dass 2 Monate vorher zu früh sind und die Arge mir daraus einen Strick drehen kann...und wird. Haben die aber in dem Schreiben gar nicht erwähnt dass ich mich umgemeldet hätte... kam erst durch scharfes Nachdenken drauf, was ich vor 2 Monaten wohl angestellt haben könnte...verdammt. Da will man nur alles richtig machen...und dann sowas...