Ersatzhaftung Ersparnisse Großmutter?

  • Mein Cousin u. seine Freundin haben ein Baby (7 Monate). Sie haben jeweils eine eigene Wohnung. Das Baby lebt bei der Mutter (Freundin meines Cousin). Beide sind Hartz IV Empfänger was natürlich bedeutet, er kann keine Alimente bezahlen. Was aber auch bedeutet, dass vermutlich seine Mutter (Vater verstorben) zur Ersatzhaftung herangezogen wird. Da aber ihre Rente unter dem Selbstbehalt liegt, fällt das auch flach. Sie hat aber ein wenig Ersparnisse.
    meine Frage: können ihre Ersparnisse zum Unterhalt herangezogen werden??
    Danke für Antworten.

  • Hallo Steinteitler,
    also die Oma für Ihr Enkelkind aufkommen muß mag Ich stark in Frage stellen, auch wenn die Arge es versuchen wird an die Ersparnisse zu gehen ist dies nicht rechtens, nur in ausnahmefällen können oma und opa rangezogen werden.


    Dein Cousin unterliegt der Erhöhten Erwerbsobligatorischkeit, heißt er muß sich einen Job suchen um die Unterhaltsansprüche in erster Linie des Kindes zu decken, auch ein Minijob ist hierfür forderbar.


    Die Mutter des Kindes steht im 2.Rang also hinter dem KInd sie muß Alg2 beantragen, für das Kind muß auf dem Jugendamt Unterhaltsvorschuß beantragt werden + Wohnkostenzuschuß bei der Arge.