Beiträge von Steinzeitler

    Der Fall: Ich beziehe seit langem Hartz 4, bin aber seit über 2 Jahren durchgehend krank geschrieben. Ich hatte seit dieser Zeit auch keine EGV und keine Einladung im Jobcenter. Nun muss ich aber (verständlicher weise) eine Untersuchung beim Ärztlichen Dienst machen, in der meine "Erwerbsfähigkeit" vom Amtsarzt überprüft wird. Falls ich in die Sozialhilfe falle, glaube ich zu wissen, dass es Finanziell keinen Unterschied gibt. Mein Problem ist nur, dass ich von der Sozialhilfe nicht die geringste Ahnung habe. Kann ich meine jetzige Krankenversicherung behalten,welche Fallen können vom Sozialamt auf mich zukommen, was darf das Sozialamt von mir verlangen usw.? Falls jemand von euch schon Erfahrung mit dieser oder einer ähnlichen Situation gemacht hat würde ich mich über jede Information freuen.
    Mit Dank im voraus. Steinzeitler

    Mein Cousin ist mit seiner Freundin (beide Hartz IV) und ihrer gemeinsamen Tochter (2) in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Da es der neuen Bedarfsgemeinschaft natürlich an diverser Ausstattung fehlte, haben sie einen Antrag auf Erstausstattung (z.B. Doppelbett-Küche usw.) gestellt. Sie hatte vorher eine kleine Wohnung. Er wohnte im Haus seiner Mutter und musste alles zurücklassen, da alles seiner Mutter gehörte. Da auf den Antrag für Erstausstattung lange Zeit (ca. 2 Mon.) keine Antwort bzw. Bescheid einging, mussten sie natürlich schon im Vorfeld gebrauchte Möbel kaufen. Nun ist der Bescheid vom SB gekommen, aber die eingereichte Rechnung wird nur als Darlehen, nicht als Erstausstattung gewährt (das Doppelbett 150€ ist nicht einmal aufgeführt). Ich bin der Meinung, dass hier eine Übernahme der Kosten für Erstausstattung rechtlich gegeben ist. Die Bewilligung des SB die Kosten lediglich als Darlehen zu gewähren sehe ich von rechtlicher Seite aus als sehr fragwürdig.
    Für die Hilfe zur Aufklärung bedanke ich mich im voraus. Steinzeitler

    Mein Cousin u. seine Freundin haben ein Baby (7 Monate). Sie haben jeweils eine eigene Wohnung. Das Baby lebt bei der Mutter (Freundin meines Cousin). Beide sind Hartz IV Empfänger was natürlich bedeutet, er kann keine Alimente bezahlen. Was aber auch bedeutet, dass vermutlich seine Mutter (Vater verstorben) zur Ersatzhaftung herangezogen wird. Da aber ihre Rente unter dem Selbstbehalt liegt, fällt das auch flach. Sie hat aber ein wenig Ersparnisse.
    meine Frage: können ihre Ersparnisse zum Unterhalt herangezogen werden??
    Danke für Antworten.

    Meine Schwester , alleinerziehende Mutter eines 11 Wochen alten Babys bekommt Hartz 4 .Sie lebt in einer 56 qm Wohnung mit Schimmelbefall. Da Sie gelernte Malerin ist kann sie ihn zwar beseitigen ,aber aber auf Grund einer feuchten Wand tritt der Schimmel immer wieder auf. Sie möchte jetzt (zum Schutz des Babys,wegen Schimmelgefahr) in eine neue Wohnung( 65 qm /300 € Kaltmiete/100 € Nebenkosten ) ziehen, die sie bereits in Aussicht hat.
    Ihr SB sagte ihr jedoch,das die Arge die gesamten Mietkosten nicht übnernehmen würden, da die alte 56 qm Wohnung ausreichend wäre.
    Frage : Hat meine Schwester unter diesen Umständen ein Anrecht auf die Bezahlung einer 65 qm Wohnung ?
    Sie muß sich schnell entscheiden, da die Wohnung ansonsten anderweitig vergeben wird .
    Habt Dank Steinzeitler

    Die Tochter(17) einer Freundin bezieht Hartz IV. Von diesem Geld zur Sicherung des Lebensunterhalt wird das "Kindergeld Einkommen" abgezogen und so der "Bedarf nach Einkommensberücksichtigung" festgestellt. So weit so gut. Nun jedoch erhielt sie eine Sanktion (zurecht) von 30%. Aber!! Die Sanktion wird auf die gesamte Leistung bemessen.
    Ein Einkommen (Kindergeld) darf aber, nach meinem Wissen, nicht sanktioniert werden. Also sollte es dann wohl heißen: Sanktion 30% von "Bedarf nach Einkommensberücksichtigung".
    Liege ich hier mit der Rechtslage richtig? Falls ja, kann mir evtl. jemand Gerichtsurteile oder irgend etwas handfestes dazu mitteilen, oder Tipps geben?
    der Steinzeitler