Sanktionierung von Kindergeld?

  • Die Tochter(17) einer Freundin bezieht Hartz IV. Von diesem Geld zur Sicherung des Lebensunterhalt wird das "Kindergeld Einkommen" abgezogen und so der "Bedarf nach Einkommensberücksichtigung" festgestellt. So weit so gut. Nun jedoch erhielt sie eine Sanktion (zurecht) von 30%. Aber!! Die Sanktion wird auf die gesamte Leistung bemessen.
    Ein Einkommen (Kindergeld) darf aber, nach meinem Wissen, nicht sanktioniert werden. Also sollte es dann wohl heißen: Sanktion 30% von "Bedarf nach Einkommensberücksichtigung".
    Liege ich hier mit der Rechtslage richtig? Falls ja, kann mir evtl. jemand Gerichtsurteile oder irgend etwas handfestes dazu mitteilen, oder Tipps geben?
    der Steinzeitler