Darlehen statt Erstausstattung?

  • Mein Cousin ist mit seiner Freundin (beide Hartz IV) und ihrer gemeinsamen Tochter (2) in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Da es der neuen Bedarfsgemeinschaft natürlich an diverser Ausstattung fehlte, haben sie einen Antrag auf Erstausstattung (z.B. Doppelbett-Küche usw.) gestellt. Sie hatte vorher eine kleine Wohnung. Er wohnte im Haus seiner Mutter und musste alles zurücklassen, da alles seiner Mutter gehörte. Da auf den Antrag für Erstausstattung lange Zeit (ca. 2 Mon.) keine Antwort bzw. Bescheid einging, mussten sie natürlich schon im Vorfeld gebrauchte Möbel kaufen. Nun ist der Bescheid vom SB gekommen, aber die eingereichte Rechnung wird nur als Darlehen, nicht als Erstausstattung gewährt (das Doppelbett 150€ ist nicht einmal aufgeführt). Ich bin der Meinung, dass hier eine Übernahme der Kosten für Erstausstattung rechtlich gegeben ist. Die Bewilligung des SB die Kosten lediglich als Darlehen zu gewähren sehe ich von rechtlicher Seite aus als sehr fragwürdig.
    Für die Hilfe zur Aufklärung bedanke ich mich im voraus. Steinzeitler

  • Das Problem wird wohl darin begründet sein, dass ihr die Entscheidung des Jobcenters nicht abgewartet und die Möbel vorab gekauft habt.


    Aber wenn nach zwei Monaten nichts kommt, wie lange hätten sie denn dann warten sollen? Die Bewilligung für die Wohnung muß ja schon eher gekommen sein...hätten die 3 dann so lange ohne Möbel wohnen sollen? Oder das Amt zwei Monate Miete zashlen sollen, ohne das die Wohnung genutzt werden kann?

  • Was wurde denn alles beantragt? Nur Doppelbett und Küche? Was ist mit den Betten, in denen beide vor Zusammenzug geschlafen haben? Das Bett, in welchem er bei seiner Mutter schlief, war doch sicherlich sein "Kinder"bett. Und das ist seins. Genauso hat sie doch sicherlich ein Bett gehabt.


    Und hatte sie noch keine Küche? Wie hat sie bisher für sich und das Kind gekocht?


    Turtle