Unterhalt wieder Ex-Partnerschaftlich regeln

  • Kurze Erklärung. Ich lebe seid Ende 2008 alleine mit meinem Sohn. Damals hatte ich mit dem Vater des kleinen
    geeinigt das er knapp 200 € im Monat an Kindsunterhalt zahlt. War auch alles in Ordnung soweit, nur hat er dann bis Ende 2009 sehr sehr unregelmäßig gezahlt und von Oktober 2009 bis Februar 2010 gar keinen Unterhalt wo sich dann bei mir als dickes Minus auf dem Konto ausgezahlt hat (welches ich nicht schaffe bisher zu kompensieren). Habe mit ihm dann besprochen das ich Unterhaltsvorschuss beantrage da er meinte das er es nicht mehr zahlen kann und so käme ich wenigstens einen kleinen Teil.


    Gut gesagt getan, ich den Antrag beim Amt gestellt. Leider hat er nicht auf das Schreiben reagiert als es darum ging das er alles angeben sollte, wobe ich ihm noch anbot es mit ihm durchzugehen. Er ließ es liegen und das Amt holte sich seine Infos von seinem Arbeitgeber, bei dem dann rauskam das er 360 € im Monat zahlen müsse. Sowohl er als auch ich waren verwundert, weil das doch sehr hoch angesetzt war. Nun aber da er sich nicht regt um da eine Neuberechnung zu machen, läuft das jetzt alles auf und hinzu kommt das das Amt die Differenz aus 2009 noch nachfordert. Wenn ich gewußt hätte das es so läuft hätte ich keinen Antrag gestellt, denn jetzt zahlt mein Ex-Partner keinen Cent mehr und die Kindsunterhaltsschulden laufen weiter auf.


    Da ich ihm nicht Schaden wollte mit dem ganzen, überlege ich wie ich das wieder Rückgängig machen kann. Ein Verzicht kommt aber nicht in Frage. Was kann ich tun???
    Wie gesagt ich wollte ihm nicht schaden und es war nie ohne seine Zustimmung, ich möchte ihm da echt entgegenkommen und wieder raushelfen, weil ich einfach weiß das er sich sehr gerne um seinen Sohn kümmert und das ist mir mehr wert. Er zahlt auch mal so Klamotten und Zeug für den kleinen ohne das ich was sagen muss, deshalb fände ich das ungerecht.

  • nun ist die behörde dran. nun muss er wohl die 360 € bezahlen, damit du weniger von der arge bekommen kannst.
    es könnte ja auch die vermutung aufkommen, dass er dir was schwarz in die hand drückt. das wäre dann aber sozialbetrug. wenn ich mir deine anderen beiträge so ansehe, erhärtet sich der verdacht.
    man kann sich nicht einfach außergerichtlich auf eine bestimmte( zudem noch eine sehr niedrige) unterhaltssumme einigen und sich den rest vom staat zu buttern zulassen. da seit ihr jetzt wohl fällig. das wird teuer.

  • Das Amt wird darauf dringen, dass Du die Unterhaltsforderung gegen Deinen Ex notfalls gerichtlich durchsetzt. Dein Wohlwollen gegenüber Deinem Ex in allen Ehren, aber warum soll der Staat mehr bezahlen als er muss?
    Die Höhe des zu leistenden Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer-Tabelle und kann nicht von Dir frei verhandelt werden, wenn Du auf der anderen Seite Sozialleistungen in Anspruch nehmen möchtest. Du solltest Deinem Ex erklären, dass Dir diesbzgl. die Hände gebunden sind.


    Gruß Gawain

  • Nun, 206 € um genau zu sein...der geringste Betrag lt. DDT abzüglich hälftiges Kindergeld ergab damals den Betrag. Und ich erhalte sicherlich nicht mehr Leistungen bloß weil ich weniger Unterhalt bekomme, denn Vater Staat holt sich was Unterhalt betrifft ja wieder zurück. Nur warum soll er nachzahlen wenn er da doch bezahlt hatte? Das verstehe ich auch nicht. Wenn ich einen Antrag stelle dann doch ab dem Tag der Antragstellung, warum muss der Mann dann das Jahr davor nachzahlen?


    Den Vergleich mit den Gebrüder Grimm versteh ich ehrlich gesagt nicht und deute es fast als Beleidigung.
    Ich hätte lieber eine Antwort auf meine Frage. Nicht mehr und nicht weniger.


    Zudem kann ich sehr wohl einen Betrag mit meinem Ex-Partner aushandeln solange ich damit zufrieden bin und klar komme. Sicher macht da ein kleiner Betrag im Sinne meines Sohnes keinen Sinn, aber was das Amt da errechnet ist schwachfug. 360 € lt. Tabelle, den Betrag finde ich nicht mal und ich kenn den Lohnzettel meines Ex Partners.


    Ich bestehe sicher auf das Recht für meinen Sohn Unterhalt zu bekommen, aber man muss es auch nicht übertreiben.

  • Witzig ist das ich von der Arge nicht mal Ansatzweise diesen errechneten übertriebenen KU Betrag erhalte. Ich meine wenn sie sich das doch zurückholen, sollte ich das für meinen Sohn doch auch bekommen oder? Passt einfach alles irgendwie nicht.

  • Wenn Dein Ex-Mann so wenig verdient, dass er nicht mehr als diese € 206 bezahlen KANN, dann mus sich auch die Arge damit zufrieden geben. Natürlich kannst Du mit Deinem Ex-Mann auch nur € 100 Unterhalt aushandeln, die Arge wird trotzdem € 206 anrechnen. Du hättest dann halt entsprechend weniger zum Leben.
    Der geforderte Nachzahlbetrag ergibt sich wahrscheinlich aus der Differenz zwischen Soll-Unterhalt (aus der Sicht der Arge) und dem Ist-Unterhalt (€ 206). Wenn die € 206 gerechtfertigt sind, dann braucht er auch nichts nachzuzahlen. Desweiteren können Dir Gelder, welche Dir in Zukunft aus einer eventuellen Nachzahlung zufließen auch erst in dieser Zukunft angerechnet werden.


    Gruß Gawain

  • Zitat

    Nur warum soll er nachzahlen


    na weil dir die arge dann die nachzahlung als einkommen anrechnet und du vorübergehend weniger oder keinen anspruch auf hartz4 hast.


    Zitat

    Zudem kann ich sehr wohl einen Betrag mit meinem Ex-Partner aushandeln solange ich damit zufrieden bin


    klar, aber nicht wenn du transferleistungen beziehst! nun tu hier doch nicht einen auf blöd!

  • lacki


    auf deine Kommentare kann ich hier verzichten, wenn du beleidigend wirst. Das hat nichts mit blöd oder sonst was zu tun. Der Betrag ist damals mit der ARGE abgeklärt gewesen und da ist nichts von Betrug. Solche Dinge hier zu unterstellen finde ich ein absolutes no-go. Halt dich also lieber zurück.
    Zudem erhalte ich kein Hartz4 sondern ALG2 was schon mal ein Unterschied ist. Meine Güte da fragt man sich warum man hier fragt, wenn dann Beleidigungen und falsch Unterstellungen kommen. Frag mich auch wo der Betrug sein soll. 2009 DDT niedrigste Stufe 164 € kindergeld durch zwei ergibt einen regulären Betrag von 206 € Ich gehe arbeiten und muss mir so einen Mist von dir nicht sagen lassen.


    Gawain


    danke für die Antwort. Für mich ist das ganze ein einziger Dschungel wo ich von keiner Stelle eine klar Aussage erhalte und das meine ich ernst, denn ich bemühe mich um alles was gefordert wird, aber wenn ich klare Informationen möchte, weil ich nunmal nicht alles weiß, werd ich dumm angemacht.
    Diese 206 € sind noch nach der alten Tabelle damals berechnet worden und da gab es auch nur 164 € Kindergeld. Deshalb war der Betrag auch rechtens und mit dem Amt so abgeklärt. Zudem hab ich auch beim Amt nicht gesagt das ich dann plötzlich mehr brauche oder will sondern das war von denen aus.
    Ich kann daran so oder so scheinbar nichts ändern.

  • Hallo Silvaine,


    muß lacki recht geben! Hartz 4 ist Alg 2!
    Sicherlich kannst du den Unterhalt persönlich mit deinem Ex Mann ausmachen, aber da darfst du kein Alg 2 bzw. hartz 4 beziehen. Am besten du suchst dir einen Job wo du aus allem raus bist, und dann kannste wenn du dich doch so gut mit ihm verstehst ihm noch dazu 200 euro Unterhalt zahlen, da er sich ja so gut um den Sohnemann kümmert, was nebenbei gesagt auch seine Pflicht ist!
    Sorry, aber andere Antworten wirst du hier nicht ernten.

  • Es mag sein das ich nicht alles weiß, aber deshalb so unverschämt zu schreiben dazu hat auch lacki kein Recht.
    Nun ich arbeite bereits, aber mehr geht halt im Moment nicht. Ich kündige meinen Job auch sicher nicht um woanders anzufangen da ich seid 10 Jahren in der Firma bin.
    Schade das man hier keine normalen Antworten bekommt. Denn dann war es das letzte Mal das ich eine Frage gestellt habe.
    Sonst wird immer gemotzt das sich getrennte immer zoffen und alles, ist es dann mal anders kommt auch nichts anderes wie bescheuerte Aussagen.


    Danke und gute Nacht für Deutschland...