Auskunftspflicht für Unterhaltsberechnung

  • Hallo zusammen,


    Die volljährige Tochter wohnt bei der Mutter, die wieder verheiratet ist.Das Kind geht noch zur Schule. Für die Unterhaltsberechnung der Tochter verlangt der Anwalt Ihres ersten Mannes Auskunft über das Einkommen der Frau (und hier wird auch die Vorlage des letzten Steuerbescheids gefordert). Nun werden die Frau und ihr neuer Mann aber gemeinsam veranlagt, d.h. das Einkommen des Mannes ist aus dem Bescheid ersichtlich und die Anteile zur Steuersenkung des Mannes gehen in den Rückerstattungsbetrag ein.




    Nun meine Frage:


    Ist die Frau ihrem ersten Ehemann trotzdem verpflichtet, den Steuerbescheid vorzulegen? Der Anwalt meinte, es könnten die den neuen Mann betreffenden Teile ja geschwärzt werden. M.E. bringt das aber nichts, weil der Rückerstattungsbetrag ja nicht gesplittet ausgewiesen ist!




    Vielen Dank für jede Antwort!

  • hallo


    ]Der Anwalt des 2. Mannes hat damit gar nix zu tun. Die Tochter ist volljährig und muss sich selber um ihren Unterhalt kümmern. Ab dem 18. sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Die Mutter muss genauso zahlen, wie der Vater......die Mutter kann aber auch in Wohnung ,Essen zahlen. Dann kommt es darauf an,was diese verdient.....dann werden beide Gehälter zusammen gerechnet.......Kindergeld abgezogen.......je nachdem wieviel beide verdienen wird das prozentual ausgerechnet.......googlen....unterhaltsrechner....


    evtl. antworten hier noch experten


    gaby

  • Natürlich ist die volljährige Tochter die Mandantin. Aber die Mutter muss die Nachweise bringen und das ist auch alles klar und nicht Inhalt der Frage. Es geht darum, ob der Steuerbescheid offengelegt werden muss oder nicht. Gegoogelt hab ich schon, deswegen bin ich ja hier gelandet :o)


    Grüße

  • So einfach kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen. Schliesslich hat der neue Mann keine Verpflichtungen in der Sache und muss keine Daten preisgeben. Das wäre aber unweigerlich der Fall, wenn der Steuerbescheid vorgelegt würde (selbst mit "geschwärzten" Teilen) Und wenn, welche Teile sind zu schwärzen? Sicher auch die Erstattungssumme, denn sie lässt Ggf. wieder Rückschlüsse auf das Einkommen des neuen Mannes zu?


    Grüße, Niels

  • Hallo Niels,


    also auch wenn es Dir (Du bist wohl der neue Mann) nicht passt, der Steuerbescheid muß vorgelegt werden, auch wenn man durch Rechenspielchen Dein Einkommen ermitteln kann, was übrigens laut Ziffer 6 der Leitlinien auch notwendig ist um evtl. noch fiktives Einkommen durch Haushaltführung berechnen zu können.
    Im großen ganzen werden die Daten nunmal gebraucht um auszurechnen was der KV nun zahlen muß, wie sich die Tochter mit der KM einigt ist Sache zwischen KM und Tochter.


    Alles hin und her bringt nix, Daten vorlegen, PUNKT. Ansonsten kann auch ein Verfahren drohen um den KU festzulegen, die kosten könnten dann euch Auferlegt werden.


    Gruß S.

  • Hmmm.. hab jetzt alles geschwärzt bis auf die Angaben über meine Frau. Anwalt meint, das ist ok, weil es hauptsächlich um den Nachweis geht, dass meine Frau kein Wohneigentum besitzt (Da soll noch einer durchsteigen).


    Ziffer 6 beisst sich irgendwie mit der Aussage, dass ich nicht zur Auskunft verpflichtet bin. Wie wollen die also feststellen, dass ich ein "leistungsfähiger Dritter" bin? Ausserdem geht meine Frau arbeiten und wird mir was husten, des Haushalt alleine zu machen :)


    Danke und Grüße, Niels