Wohnrecht im Einfamilienhaus der Eltern

  • Hallo ihr Lieben, ich weiss nicht so recht wie ich die Überschrift am besten benennen soll deswegen hier meine Geschichte und auch Frage.


    Ich habe mich letztes Jahr von meinem Lebenspartner getrennt und bin mit meinem Kind ins Einfamilienhaus meiner Eltern gezogen beide Frührentner. Sie haben für mich das Dachgeschoss zum Teil ausgebaut, nur Küche und Bad benutzen wir gemeinsam. Für die ARGE wurde ein Mietvertrag geschlossen, ich verfüge über ca 33qm habe Schlafzimmer, ein Kinderzimmer und Wohnzimmer und zur Hälfte Küche und Bad.


    Nun ist es so das nächstes Jahr mein Bruder mit ins Haus einziehen will, er will sich die unteren Räume im Eingangsbereich ausbauen, er würde dann über eine komplett abgetrennte Wohnung verfügen und hat somit mit meinen Eltern ihrem Wohnbereich nichts zu tun. Er ist 22 Jahre, hat Arbeit aber könnte aufstockend Hartz4 beantragen.


    Nun bin ich wieder schwanger und meine Eltern möchten das ich nächstes Jahr ausziehe. Sie haben Angst das die ARGE "Nachforschungen" anstellt weil 33qm ja dann zu wenig wären und sie eins auf den Deckel bekommen. Bis jetzt ging auch alles wunderbar, und ich sehe keinen Grund auszuziehen, das kleine Babybett passt mit ins Schlafzimmer. Klar, irgendwann suche ich mir was eigenes aber dazu möchte ich erst eine feste Arbeit haben und nicht mehr vom Amt abhängig sein... nur bis dahin.


    Desweiteren werde ich schuldig gemacht das mein Bruder kein ALG2 bekommt, angeblich würde es das Amt stutzig machen wenn 3 Familien in einem Einfamilienhaus wohnen und demzufolge stellt er keinen Antrag. Von aussen ist es ein Einfamilienhaus, so steht es wahrscheinlich auch im Grundbuch, aber innen wären 3 abgeschlossene Wohnungen. Meine Eltern meinen sie müssten dann auch mehr Entsorgungsgebühren für Hausmüll etc zahlen weil eine zusätzliche Mülltonne angeschafft werden müsste und sie einfach Angst haben das mal jmd vom Amt vorbei kommt..


    Ich bin fix und fertig mit den Nerven, ich soll ausziehen das mein Bruder aufstockend Hartz4 bekommt obwohl er arbeitet .


    Ist es denn wirklich so unglaubwürdig wenn meine Eltern ihren zwei Kindern jeweils einen Mietvertrag austellen? Sie können doch das Haus aufteilen und vermieten wie sie möchten, oder nicht? Beim Steuerbescheid geben sie ja auch die Mieteinnahmen mit an, also wo soll da ein Problem sein? Oder ist es besser, meine Eltern verzichten auf die Miete das ich nur noch Hilfe zum Lebensunterhalt beantrage und sie stellen keinem von uns beiden Kindern einen Mietvertrag aus?


    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen....

  • deine eltern scheinen paranoia zu haben. dein bruder wird als 22jäh. der noch im elternhaus wohnt keine miete vom amt bekommen. ergänzend hartz4 kann er nur als bedarfsgemeinschaft mit den eltern stellen. du mit kind(ern) hingegen bildest eine eigene bedarfsgemeinschaft.

  • Verzwickte Wohnverhältnisse ;)
    Dein Bruder wäre gut beraten wenn er bleibt wo er momentan ist, denn, da hat lacki recht, würde er da U25 mit seinen Eltern eine BG bilden und bekommt keine Miete vom Amt.
    Du bist zwar mit Deinen Kindern eine eigene BG, allerdings wohnst Du eher zur Untermiete, da Du Küche und Bad der Eltern mitbenutzen musst.
    Wäre es nicht besser Du suchst Dir eine eigene Wohnung?

  • ich werde mir eine eigene Wohnung suchen, schon alleine weil das Verhältnis zwischen mir, meinen Eltern und meinem Bruder durch diesen ganzen Mist ziemlich gelitten hat... Ich wollte nur erstmal Meinungen von Aussenstehenden hören die sich mit der Materie auskennen. Ich finds halt als Tochter nicht gerade so toll wenn ich dadurch als Buhmann da stehe obwohl mein Bruder eh nichts bekommen würde solange er U25 ist. Also brauch er ja auch keinen Antrag dahingehend stellen... Ich werd dann Eure Beiträge mal meinen Eltern vortragen ;) wenn sich bei Ihm in zwei Jahren finanziell noch nichts weiter getan hat, kann ich immer noch meine Koffer packen, jetzt mal so gesehen.