Wie hoch ist die Kindesunterhaltzahlung bei einem Hartz 4-Empfänger?

  • Ich lebe mit zwei Kinder vom Hartz-4. Früher habe ich etwas dazuverdient, zurzeit kann nicht wegen Baby (4 Monate alt). Deshalb bekomme ich Elterngeld und Hartz-4.
    Das erste Kinde bekommt KG und gute Alimente, so dass der Bedarf bedeckt ist und sogar etwas übrig bleibt.
    Der Vater vom zweiten ist Hartz-4 Empfämger und Selbstständig (da sein Gewinn zu gering ist, bekommt er Aufstockung). Ich habe ihn beim Amt zwar angegeben, aber immer noch keinen Bescheid bekommen. Ich denke, ARGE wird mir oder ihm auch Aufforderung schicken, Kindesunterhalt zu leisten. Bei Jugendamt habe ich auch noch keinen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt, da ich gehofft habe, wir ziehen zusammen. Aber das passiert nicht.. Deshalb Frage: muss er Unterhalt zahlen und wieviel? Das Baby ist 4 Monate alt. Muss er auch rückwirkend zahlen, wenn ich einen Antrag stelle?


    Vielen Dank für die Antwort.

  • Hallo Xenia,


    Wie Gawain schon schrieb, von Hartz IV mit Aufstockung wird er keinen Unterhalt zahlen können. Sein Selbstbehalt beträgt derzeit 900€. Unterhaltsanspruch besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem Du Aufforderst, wenn die Arge die Aufforderung geschickt hat, ist der Anspruch geltendet.


    Gruß S.