selbstständig+alg2 u. selbstständig+alg1

  • Hallo zusammen, vielleicht kann mir ja hier weitergeholfen werden :)


    Ich beziehe derzeit alg2 und mache mich zum 1.12.10 selbständig, habe die ganze Maßnahme zur Exsistenzgründung durch, Businessplan fertig und auch sehr gute Chancen auf das Einstiegsgeld.
    Mein Einkommen wird den ersten Monaten der Selbstbständigkeit natürlich nicht megagut sein, sich aber erhöhen.


    Nun zum "Problem": Ich wohne derzeit allein in einer 1,5 Zi Wohnung, mein Freund möchte nächstes Jahr im Juli nach Berlin ziehen. Er hat derzeit einen gutbezahlten Job , der Vertrag läuft aber Ende Juni aus und er möchte sich dann in Berlin/Brandenburg selbständig machen.


    Meine Frage ist jetzt, da es ja auf Dauer nicht gutgehen kann mit 2 Selbstständigen ohne jegliche Büromöglichkeit bei mir in der Wohnung, wollen wir schon irgendwann zusammenziehen.


    Und jeder seine eigene Wohnung würde ja auch teurer kommen.


    Mein Einkommen ist ja auch noch nicht vorhersehbar, daher kann ich natürlich schlecht sagen, ob ich Hartz4 dann noch brauche.


    Ich weiß, daß die Grenzen bei Bedarfsgemeinschaften von 2 Personen bei 444€ bruttowarm liegen-aber würde es gehen, wenn wir beide sagen, daß ich nur die 359€ Regelsatz brauche und die Miete von unserem Einkommen aus der Selbstständigkeit decken?


    Mein Freund plant ja auch nicht für ein paar Monate ALG1 ein, nur hat er für den Umzug ja vorher keine Zeit, wird sich also erstmal für einen Monat oder so arbeitssuchend melden müssen.


    Im Grunde stellt sich mir einfach die Frage: Muss ich mich immer nach den Beschränkungen des Amtes richten, solange ich nur auch ein Euro von denen bekomme, z.B:?


    Bsp: Wir finden eine 3 Zi Whg. die 550 euro warm kostet und verzichten auf die Bezahlung seitens des Amtes und ich erhalte nur die 359€ und mache den Rest sozusagen alleine durch mein Einkommen aus der Selbstständigkeit.


    Mein Freund wäre ja dann auch schon selbstständig. Wäre es taktisch besser, wir würden schon während seines ALG1 Bezuges auf Wohnungssuche gehen, damit er nicht für mich aufkommen muss?


    Das würde u. könnte er ja eh nicht, da er ja den Wohnungskredit (60.000) und noch den Kredit für die Selbstständigkeit abbezahlen muss.


    Ich weiß, alles etwas verwirrend-ich hoffe Ihr seht durch-ansonsten fragt gern nach ;)


    Dane für Eure Hilfe!

  • Hallo nochmal,


    hat ja bisher keiner auf mein Thema geantwortet (antworten können?).
    Hab ich das wohl doch zu umständlich erklärt?!


    Vielleicht so: ich bekomme alg2, bin ab 1.12. selbstständig mit langsam zunehmenden Einkünften


    will nächstes Jahr mit meinem Freund zusammenziehen, er wird zumindest für den Zeitpuntk des Umzuges nur alg1 bekommen, da sein Vetrag ausläuft und er aus ner anderen Stadt kommt


    bekommen wir generell nur eine whg. bis 444€ warm genehmigt oder können wir in eine teurere ziehen, wenn wir den Restbetrag selbst finanzieren, da wir (oder zumindest ich) das durch die Selbsbständigkeit tun können, da ich ja dann nicht mehr den vollen Satz erhalte.


    Wäre toll, wenn jemand antwortet-danke!


  • Natrürlich kannst du/ihr in eine größere / teurere Wohnung ziehn.
    Regelsatz vom Jobcenter bleibt ja weiterhin.Muste nur denen erklären und nachweisen das du in der Lage bist die Mehrkosten zu bestreiten.Und das auf dauer nicht nur ein paar Monate