Mietnachweis

  • Hallo, kurz eine Frage.


    Ich musste wieder einen Folgeantrag für ALG2 stellen und habe nun meinen Leistungsbescheid erhalten.
    Darin steht das ich anhand von Kontoauszügen der letzten 6 Monate die Mietzahlungen nachweisen soll.


    Ich wohne in einer eigenen Wohnung bei meinen Eltern im Haus, wir haben auch einen Mietvertrag abgeschlossen welcher der Arge vorliegt. Als ich im Mai 2010 einen Folgeantrag stellen musste, haben die den Nachweis der Nietzahlungen NICHT verlangt, aber jetzt.


    Nun ist es so das ich die Miete bar zahle und ich immer eine Quittung ausgestellt bekommen habe.


    Was meint Ihr, reicht das der ARGE, das ich die Quittungen vorlege oder kann ich da Stress bekommen?
    Zur Not habe ich auch noch Kontoauszüge wo ich einen größeren Betrag abgehoben habe aber ich kann halt keinen Dauerauftrag oder die genaue Summe anhand der Auszüge nachweisen.

  • Hallo sausi,


    es ist unter Verwandten üblich, dass solche Zahlungen recht formlos erfolgen. Da Du Quittungen über die Mietzahlungen hast, genügen diese natürlich als Nachweis. Eine Alternative wäre das Führen eines Mietbuches, in welchem Deine Eltern (ebenso formlos) die Bezahlung der Miete mit ihrer Unterschrift bestätigen.


    Gruß Gawain

  • vielen dank gawain,


    ich habe eben im internet viele verschiedene meinungen darüber gelesen und auch häufig das die argen diese quittungen eben nicht akzeptieren und die KDU eingestellt wurden.


    einen gesetzestext oä gibt es nicht oder? also zb das es nicht gesetzlich festgelegt ist das die zahlungen per dauerauftrag zu überweisen sind?

  • Nein, gibt es leider nicht!
    Eine Einstellung der KdU brauchst Du nicht zu befürchten, schließlich war eure Handhabung der Mietzahlungen bis dato abgesegnet. Allerdings könnte die Arge für die Zukunft fordern, dass Du die Miete fortan per Dauerauftrag an Deine Eltern überweist, oder aber besagtes Mietbuch führst.
    Der Grund dafür ist, dass die Argen solche Dinge unter Verwandten etwas argwöhnisch betrachten, aber letztendlich könnte auch ein Dauerauftrag nicht verhindern, dass die Eltern dem Hilfebedürftigen einen Teil des Geldes "hintenrum" wieder zustecken ;).


  • Eine Handquittung mit der unterschriftlichen Bestätigung des Empfangs durch die Eltern reicht. Das muß auch jedes Gericht anerkennen. In der höchsten Brandstufe könnte ein äußerst mißgelaunter Richter eben noch die Frage einwerfen, ob Du dafür
    einen Zeugen hast, der bei der Barzahlung dabei war? Stückelung der Geldscheine erfragen und ähnliche Mätzchen.


    All dies ist eine Frage Deines Oganisationstalentes.

  • grundsätzlich werden derartige Inderfamiliären immobiliengeschäfte mit viel argwohn betrachtet. da wird halt viel schindluder getrieben, das heisst sozialbetrug. das arbeitsamt fragt auch schon mal beim finanzamt nach.
    wichtig ist natürlich, dass die eltern die mieteinnahmen beim finanzamt angegeben haben. sollte das nicht der fall sein, sehe ich große probleme auf euch zukommen. sozial und steuerbetrug.

  • Da wird ja der sausi Angst und Bange, wenn sie solche Beiträge liest :D.
    Der SB wird sich hüten beim Finanzamt anzufragen und der Finanzbeamte wird sich noch mehr hüten, eine diesbezügliche Anfrage zu beantworten. Es sei denn sie haben beide Sehnsucht nach gesiebter Luft :).

  • na ich weiss nicht, die behörden sind dermaßen verzahnt und heute ist es doch nur ein mausklick, um an die daten zukommen. und irgendwas muss ja vorgefallen sein, dass die arge auf einmal mietzahlungsnachweise sehen will. aber wenn alles seine richtigkeit hat und die mieteinnahmen deklariert wurden, dann kann ja nichts schief gehen.

  • Du liegst mit Deinem Verdacht durchaus richtig lacki. Es könnte ja sein, dass die Eltern der Tochter wesentlich weniger Miete "abnehmen" und auch nur diesen geringeren Betrag bei der Einkommensteuer- erklärung angeben.
    Weder Quittungen noch ein Mietbuch widersprechen dieser Vermutung, aber letztendlich hat die Arge kein Recht in die Steuererklärung eines Dritten, nicht Hilfebedürftigen, Einsicht zu nehmen und der Finanzbeamte darf hinsichtlich des Steuergeheimnisses keine Auskunft geben. Sollte es dennoch dazu kommen, dürfte der SB diese widerrechtlich beschafften Daten nicht nutzen.


    Ich hatte da vor Monaten einen Fall, wobei die SB meinte recht clever vorzugehen. Sie fragte nicht beim Finanzamt an, sondern schickte dem nur eine Info über einen erfundenen Zahlbetrag, deutlich über dem der wahren Summe. Da Ersterer natürlich von dem in der Steuererklärung benannten abwich, kontaktierte das Finanzamt den Vermieter (Vater der H4-Empfängerin) mit der Forderung um Stellungnahme.
    Dadurch kam der Stein ins Rollen. Der Finanzbeamte hielt sich schadlos, indem er keine Auskünfte an die Arge weiter gab, die SB allerdings sitzt heute auf der anderen Seite ihres Schreibtisches.

  • Zitat

    oder kann ich da Stress bekommen?


    das hast du in deiner ersten nanfrage geschrieben.



    Zitat

    werden dahingehend auch nichts zu befürchten haben....


    heute nun dass. dann weiss ich nicht, warum du diese anfrage überhaupt gestellt hast? dann ist doch alles klar, transparent und die arge wird sicher keine verfehlungen feststellen.

  • hallo, nachdem ich nun euren rat befolgt habe und die quittungen vorgelegt habe, habe nun heute folgenden bescheid bekommen:


    rechtswidrigkeit des bewilligungsbescheides


    ...nach meinen informationen murden möglicherweise leistungen zu unrecht gezahlt, weil sie die zahlungen der miete an ihre eltern in bar vornehmen. die regelmässige zahlung der geschuldeten vergütung muss wie unter fremden durchgeführt werden. barzahlungen von miete entsprechen heute nicht mehr dem unter fremden üblichen.


    ich bitte sie, mir innerhalb der frist ( hier 2 tage - habe heute den bescheid erhalten und soll bis freitag antworten) gründe mitzuteilen die aus ihrer sicht einer rücknahme der og entscheidung entgegenstehen.



    könnt ihr mir bitte weiterhelfen,was muss ich nun tun und was wollen die für gründe?


    desweiteren schreibt die arge:


    weiterhin bitte ich um mitteilung, ob sie bezüglich der ihnen zur zeit gewährten leistung vermögensdisositionen getroffen haben, die sie nicht mehr oder nur unter unzumutbaren nachteilen rückgängig machen können.


    was sind denn vermögensdispositionen?

  • tja, habe ich doch gesagt, dass das nicht gut geht. nun werset ihr zurückzahlen müssen. die passen tierisch auf. vermögensdispositionen heisst, ob ihr geld verschwinden lassen habt, weliches einstmal dir gehört hat.


    Zitat

    werden dahingehend auch nichts zu befürchten haben....


    das haste ja am 08.12. geschrieben. die arge scheint es anders zu sehen.

  • Hallo sausi,


    ich empfehle Dir Folgendes auf diesen Entscheid zu antworten:


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    es ist kaufmännisch korrekt, sich eine geleistete Zahlung vom Zahlungsempfänger quittieren zu lassen. Nicht anders geschieht es auch unter Fremden! Es ist familienintern durchaus üblich Zahlungen in bar zu leisten und widerspricht nicht geltendem Recht! Diese Handhabung war Ihnen bekannt und wurde von Ihrer Seite bis dato nicht bemängelt. Entsprechend entbehrt es jeglicher Grundlage, die von Ihnen geleisteten Zahlungen nunmehr zurückfordern zu wollen.
    Zudem kommen Sie in Ihrem Entscheid Ihrer Begründungspflicht nur sehr unzureichend nach, woraufhin ich Sie bitte, mir die wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Gründe zu benennen, welche Sie zur Ihrer Entscheidung geführt haben.

  • gawein, in diesem fall scheint wohl doch einiges mehr geschummelt worden sein als aus der anfragehervor geht. nicht nur, dass die mietzahlungen angezweifelt werden, auch vermögen scheint auf ungeklärte weise weg zu sein. wir wissen ja nicht welche ihformationen von seiten der banken/finanzamt bei der arge vorliegt. aber sich immer so einfach als opfer hinzustelen, fällt mir schwer zuglauben. wenn die arge in dieser richtung ermitteln, dann ist da noch eine leiche im keller.
    wie gesagt, innerfamiliär sollte man so was nie machen.