Ärztliche Aussage ?

  • Hallo zusammen,


    wenn alles glatt gegangen wäre, wäre ich seit Oktober nur noch "Aufstockerin".


    Ich hatte bereits meinen Ausbildungsvertrag zur Altenpflegerin in der Tasche....und dann kam mir meine Gesundheit dazwischen, Bandscheibenvorfall. Zum Ende meines Praktikums konnte ich nur noch unter enormen Schmerzen arbeiten bzw. ließ mich dann krankschreiben, weil es einfach nicht mehr ging.


    Die Ausbildung musste ich dann canceln.


    Nur fordert mein SB eine "ärztliche Aussage zur weiteren beruflichen Belastung wegen des Bandscheibenvorfalles".


    Ich meine, ich kann es verstehen, dass sich die ARGE absichern will, sonst könnte ja jeder kommen und sagen "Autsch, mich zwickts hier und da, dies und das kann und darf ich nicht arbeiten".
    Aber ich habe Bedenken wegen des Datenschutzes bzw. der ärztlichen Schweigepflicht.


    Inwiefern ist es rechtens, dass solch ein "Attest" dann im Ordner (der im Prinzip für JEDEN zugänglich ist, stößt mir eh auf, dass ich als Arge-Kunde Blicke auf die Ordner mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum der Leidensgenossen werfen kann) abgeheftet wird.
    Würde es nicht genügen, dass ich ein entsprechendes Attest ausstellen lasse, der SB schaut drüber und macht einen entsprechenden Vermerk in seinen Notizen ???


    Vielen Dank!


    SunDay78

  • Zitat

    Zum Ende meines Praktikums konnte ich nur noch unter enormen Schmerzen arbeiten bzw. ließ mich dann krankschreiben, weil es einfach nicht mehr ging.


    Du hast aber auch ein pech!:o oder gefällt dir der job einfach nicht?!
    was haste denn eigentlich zu verbergen, ausser dass du keine lust hast, für wenig geld einen solchen vom arbeitsamt angeordneten job(zunächst mal die ausbildung) zumachen. würde mir auch nicht passen, wenn ich vorher bankkauffrau gewesen wäre.
    die können dich auch zum amtsarzt schicken.

  • Du hast ja noch keine Ausbildung und insofern müßte doch dein SB dir bei der Ausbildungssuche helfen.Dies kann er ja nur wenn er weiß welche Berufe für dich auf Grund deines Gesundheitsbildes in Frage kämen.Er braucht ja nicht deine gesamte Krankheitsakte sondern nur eine ärztliche Einschätzung.