ALGII und Autokauf im Jahre 2008

  • Hallo Leidensgenossen, ich hab nun folgendes Problem:


    Ich hab mir im April 2008 von meiner Schwester 7500,-- Euro geliehen um mir ein neues Auto zu kaufen. Der Preis des Wagens beträgt 8300,-- Euro. Die Differenz habe ich von meinen Sparvermögen aufgebracht.


    Heute, also 2,5 Jahre nach dem Kauf flattert von meiner Arge ein Schreiben ins Haus, in dem verlangt wird, das ich den Fahrzeugschein, Kaufvertrag und den Nachweis über die Herkunft der verwendeten Geldmittel vorlegen soll, weil sonst mein Fortzahlungsantrag nicht weiterbearbeitet wird.


    Nun habe ich mich hier etwas schlaugelesen und werde mit meiner Schwester einen Darlehensvertrag vereinbaren, welches ich der ARGE vorlege.


    Hier schon mal der Entwurf:


    Darlehensvertrag


    zwischen Darlehensnehmer



    und


    Darlehensgeber



    Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein Darlehen in Höhe von 7500,-- €. Dieses Darlehen ist für den Kauf eines PKW bestimmt. Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens Eigentum des Darlehensgebers. Der Fahrzeugbrief verbleibt beim Darlehensgeber. Die Rückzahlung des Darlehens durch den Darlehensnehmer geschieht je nach finanzieller Lage in unterschiedlichen Ratenhöhen.



    Was haltet ihr davon? Kann mir die ARGE dann noch einen Strick daraus drehen? Brauche gute Ratschläge, da ich sonst im Dezember ohne Geld dastehe.

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    Es gibt Politiker, die Angst haben, ihr Gesicht zu verlieren. Dabei könnte ihnen gar nichts besseres passieren.


    Wenn die Menschen nur über Dinge reden würden, von denen sie etwas verstehen - das Schweigen wäre bedrückend.

  • Hallo enterprise,


    hast Du denn zum Zeitpunkt des Wagenkaufs schon ALG2 bezogen? Wenn nicht, dann geht es die Arge rein garnichts an, woher Du das Geld dafür hattest und es würde rein Deine Aussage, dass Dir den Großteil des Geldes die Schwester geliehen hat, genügen.


    Gruß Gawain

  • sicher hat er zu diesem zeitpunkt schon hartz4 bezogen.(siehe alte beiträge) es geht auch nicht ums auto oder 7500 euro, es geht darum, dass in diesem fall wahrscheinlich vermögen, sei es aus einer erbschaft, schenkung oder ebay-handel innerfamiliär verschleiert wurde. kein hartz4-empfänger kann sich von seinen 359 euro unter normalen umständen ein auto von 8300 euro leisten, wenn man noch versicherung steuern und diverse unterhaltskosten dazu addiert.
    einfach mal zwischen den zeilen lesen. da steht das, was verschwiegen wird.
    innerfamiliär ist immer schlecht. hoffentlich gibt es entsprechende bankauszüge besonders über die rückzahlung. sollte ja in monatlichen raten per konto passiert sein. sollte angeblich alles bar abgewickelt wurde, dann hast du schlechte karten. mit der kneifzange ziehen sich die argemitarbeiter die hosen nun schon lange nicht mehr an.


    @Gaiwain


    einfach mal die alten beitäge lesen, dann weiiste mehr als der fragende!

  • Hallo enterprise,


    hast Du denn zum Zeitpunkt des Wagenkaufs schon ALG2 bezogen? Wenn nicht, dann geht es die Arge rein garnichts an, woher Du das Geld dafür hattest und es würde rein Deine Aussage, dass Dir den Großteil des Geldes die Schwester geliehen hat, genügen.


    Gruß Gawain


    ich hab zu diesem Zeitpunkt ALG2 bezogen. Werde der SB am Montag die Unterlagen nebst Darlehensvertrag vorlegen. Dann sehen wir weiter.

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  • hab noch eine Frage dazu: ich habe eine Auflistung der monatlichen Raten, die unterschiedlich hoch sind, um für mich einen Überblick zu haben, wie der aktuelle Stand ist. Soll ich diese Liste mit einreichen oder damit warten, weil dies ja nicht in dem Schreiben vom Amt gefordert wird?

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  • Nachdem Du zum Zeitpunkt des Autokaufs bereits H4 bezogen hast, wird es schwierig werden, da die Ämter nicht ohne Grund solche innerfamiliären Geldtransfers sehr skeptisch betrachten. Natürlich kannst Du eine solche Liste vorlegen und Dich darauf berufen, Deiner Schwester die jeweilige Rate in Bar bezahlt zu haben, aber auf der anderen Seite bedarf es auch eines Beweises, dass das Geld auch geflossen ist. Meiner Meinung nach erwartet das Amt einen Kontoauszug Deiner Schwester, aus dem die entsprechende Soll-Buchung dieser € 7500 hervorgeht.

  • enterprise1701 schrieb in diesem forum am 25.10.09 folgendes:


    Zitat

    Kleiner Tip, damit ihr erst gar nicht in Erklärungsnot kommt, würde ich bei ibääh-Verkäufen versuchen, dass die Beträge auf Konten von Verwandten oder Bekannten landet. Somit haltet Ihr Eure Kontoauszüge sauber. Und das Geld lasst Ihr Euch in bar geben.


    nun spinne ich den fall mal weiter. wie auch immer, die arge hat einen anfangsverdacht und hat ein prüfungsverfahren eingeleitet. die chance das enterprise1701 des sozialbetruges überführt wird ist relativ groß. gerade bei ebay schauen finanzbehörden, sozialbehörden und kriminalpolizei genau hin.
    in der konsequenz heisst das nun, dass er für fast 4 jahre die hartz4-bezüge zurück zahlen muss, bis auf weiteres keine weiteren sozialleistungen beziehen kann, seine schwester wahrscheinlich eine anzeige wegen beihilfe erhält und wenn er nennenswerte umsätze bei ebay gemacht hat, wird das finanzamt auch noch ein stück vom kuchen ab haben wollen.


    fazit: sozialbetrug lohnt nicht, denn lügen haben kurze beine, enterprise1701 hat überhaupt keine!:D

  • So nun will ich mal das Ergebnis verkünden: Ich war am 29.11. bei meiner SB und habe alles vorgelegt (Fahrzeugschein, Kaufvertrag, Darlehensvertrag). Sie hat es so entgegengenommen und keinen Kommentar dazu abgegeben.


    Heute flatterte der neue Bewilligungsbescheid in meinem Briefkasten. Also es ist alles palletti.

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