Tochter wird Arbeitslos, darf sie die Wohnung behalten?

  • Hallo allerseits,
    unsere Tochter (Laborantin, abgeschlossene Ausbildung in 2009) wird im Januar 23. Zur Zeit hat Sie einen Arbeits-Zeitvertrag der am 28.02.2011 ausläuft und nicht verlängert wird. Zu diesem Zeitpunkt wird sie 12 Monate gearbeitet haben und hat dann auch Sozialleistungen geleistet. Sie wohnt in ihrer eignen Miet-Wohnung ca. 130 KM von uns entfernt. Sie plant ab 1.3.2011 wieder in unsere Stadt zu ziehen. Sollte Sie bis dahin keine neue Einstellung bekommen, wird sie wohl für 6 Monate ALG erhalten.
    So nun zu den Fragen:
    1- Bleibt sie nach den 6 Monaten ALG immer noch Arbeitslos, erhält sie dann Harz IV?
    2- Hat sie Anspruch auf ihre Wohnung (obwohl sie unter 25 ist?) oder muss sie die Wohnung dann aufgeben und zu uns ziehen? Hier geht es darum dass SIe ja bereits einen eigenen Haushalt und Arbeit hat und nun evtl. in Hartz IV kommt.


    Sollten diese Fragen bereits irgendwo beantwortet worden sein, so bitte ich um Nachsicht dass ich die Antworten nicht gefunden habe :)


    Danke
    Ricki

  • Hallo Ricki,


    wenn Deine Tochter wieder in eure Stadt ziehen möchte, dann sollte sie dies tun, bevor sie Hartz IV beantragt. Zwar hätte es der Gesetzgeber gerne, wenn junge Leute U25 in solch einem Fall dann wieder bei ihren Eltern einziehen, aber letztendlich müssen damit auch die Eltern einverstanden sein. Ist letzteres nicht gegeben, so kann sie nach diesen 6 Monaten Antrag auf ALG2 (Hartz IV) stellen.


    Gruß Gawain

  • Ist letzteres nicht gegeben, so kann sie nach diesen 6 Monaten Antrag auf ALG2 (Hartz IV) stellen.


    Gruß Gawain


    Hallo Gawain,
    Danke für Deine Antwort. Antrag auf ALG2; würde das auch die Kosten für die eigene Wohnung bedeuten (und alles was damit zusammenhängt, Heizung, Strom etc.) oder "nur" die Regelleistung von EUR 359.-
    Danke!

  • Ja, die Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizung) werden im Falle von ALG 2 mit übernommen, wenn die Wohnung als angemessen gilt. Entsprechend ist vor dem Unterzeichnen des Mietvertrages die Zustimmung der Behörde (ARGE/Job-Center) einzuholen.
    Welcher Wohnraum in eurer Region als angemessen gilt, kannst Du unter dem Link "Kosten der Unterkunft" am Ende meines Beitrages überprüfen.