P-Konto Weiterer Freibetrag über Grundfreibetrag ?

  • Ich habe ein P-Konto beantragt bei der Sparkasse. Auf meinem zukünftigen P-Konto geht das Restguthaben nach einer Unterhaltspfändung nach §850d vom Arbeitgeber ein. IMonatlich inkl Überstunden von 800-1500 Euro. Jetzt hat ein Gläubiger eine Kontopfändung eingereicht. Frage: Wie hoch ist meine Freigrenze bei Unterhalt bei 6 Personen auch wenn der Unterhalt schon vom Arbeitgeber nach §850d eingebehalten wird ? Und wie kann ich der Sparkasse oder Was als Nachweis bringen ?

  • Hy,


    wir ( 4 Personen ) haben auch das P-Konto bei der Sparkasse. Unsere Bankberaterin hat uns den Tip gegeben, zur Schuldnerberatungsstelle bei der Caritas zu gehen.
    Dorthin haben wir alle Unterlagen über Zahlungseingänge mit hingenommen und Vorgelegt.


    Der Berater halt alle Beträge eingetragen und die Richtigkeit bestätigt.


    Man könnte auch bei jeder Zahlstelle selber die Bescheinigung besorgen und dann bei der Sparkasse vorlegen, das dauert aber etwas länger und ist auch umständlicher.


    2 Tage nach Abgabe der Bestätigung hatten wir ruhe mit dem Konto, keine Sperrung, nur Barabhebung oder so.


    Gruß

  • Ja, da gibt es von der Sparkasse einen extra Vordruck für alle Eingänge. So kommt man über die normalen/standartmäßigen Freibeträge.
    Ich werde mal den Vordruck anhängen.