Einkommen und Werbungskosten

  • Hallo und guten Abend,


    Eine kurze Frage, die evtl. schon oft hier kam.


    Ich beziehe ein Nettoeinkommen von 1197,10 Euro und habe nachweißlich Fahrtkosten zu wechselden Orten in Höhe von 480.- Euro pro Monat (PKW mit Gasanlage, günstiger geht es nicht).


    Wird dies bei einer Unterhaltszahlung überhaupt berücksichtigt oder darf ich jetzt tatsächlich 322.- Euro abzügl. Kindergeld abdrücken (Tochter ist 9 Jahre alt)?


    Danke schon jetzt für hilfreiche Antworten

  • Hallo Kaffeschlunz,


    zuerstmal bitte Klärung des Falles, warum einerseits ALG 2 und jetzt einkommen von ca.1200€?


    Sind die 1200€ schon Bereinigtes Einkommen?
    Wenn ja, müßteset die nur bis zur grenze 900€ derzeit zahlen, kann ab Januar auch auf 950€ erhöht werden.


    wenn nein, kommt es jetzt darauf an, ob die 480€ Fahrtkosten die direkten Kosten sind oder über Kilometer zusammen kommen, denn dann kann man auch kürzen, wenns sein muß.

  • Sorry für das Missverständnis.
    Das Einkommen habe ich im Jahre 2007 4 Monate lange erziehlt und wegen der hohen tatsächlichen Fahrtkosten aufhören müssen.
    Jetzt kam prompt die Rechnung der Unterhaltsvorschusskasse dafür, sie wollen insgesamt 674 Euro für diese 4 Monate von mir.